Prozess in Kärnten

Mehr als 17 Jahre Haft nach Bombenanschlag

Veröffentlicht: 28. Juli 2020 16:12 Uhr
Wegen versuchten Mordes sind am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt zwei 29-jährige Kärntner zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten im Oktober 2019 versucht, die Ex-Frau des Erstangeklagten mit einer Paketbombe zu töten. Der Ex-Mann fasste 17 Jahre und acht Monate Haft aus, er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Sein Komplize muss für 16 Jahre ins Gefängnis.

Beide Angeklagten erbaten drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Prozess hat Wohlgemuth die Verurteilung der beiden 29-jährigen Angeklagten gefordert. Der Verteidiger des Erstangeklagten, des Ex-Mannes der Frau, bat um eine niedrige Strafe und eine Einweisung: "Mein Klient ist ein psychisch schwer kranker Mann." Wie Wohlgemuth betonte, würden gleich mehrere Erschwerungsgründe vorliegen. "Habgier ist als Motiv ein besonders verwerflicher Beweggrund", sagte sie mit Verweis darauf, dass die beiden die Lebensversicherung der Frau kassieren wollten. Die Frau würde mit den schweren Dauerfolgen der Explosion ihr ganzes Leben lang zu kämpfen haben. Und außerdem sei die Tat "besonders heimtückisch" begangen worden. Die Männer hätten gewusst, dass ihr Opfer oft etwas im Internet bestellt und die Bombe deshalb als Versandpaket getarnt.

Frau überlebt Anschlag mit Glück

Neben einer Verurteilung im Sinne der Anklage forderte Wohlgemuth auch noch die Einweisung des Ex-Mannes des Opfers in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Sie verwies auch auf das Beweisverfahren, das ergeben hatte, dass die Frau den Anschlag nur mit Glück überlebt hatte.

Angeklagter soll Chance für Neuanfang bekommen

"Mein Klient hat den Bezug zur Realität verloren", sagte Hans Gradischnig, der Verteidiger des Ex-Mannes des Opfers. Der Anklage habe er wenig entgegenzusetzen, meinte er weiter. "Entscheidend wird nun sein, dass er in eine Anstalt kommt, in der er die Chance hat, zu gesunden." Sein Mandant solle eine Chance bekommen, in seinem Leben neu anzufangen und zu beweisen, "dass das, was er jetzt gemacht hat, gegen sein normales Wesen war".

Gunther Huainigg, der Verteidiger des Komplizen, verwies auf eine Reihe von Milderungsgründen, die seinem Mandanten zugutekommen würden. So sei er bis zur Tat am 1. Oktober 2019 völlig unbescholten gewesen und er habe auch am Tag nach der Tat ein vollinhaltliches Geständnis abgelegt und auch eine teilweise Schadenswiedergutmachung geleistet. "Es ist offensichtlich, von wem die Initiative ausgegangen ist", meinte der Verteidiger mit Blick auf den Erstangeklagten.

(Quelle: apa)

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