Der 5-Prozent-Satz soll etwa auf alle dargereichten Speisen und Getränke gelten. Dies gilt nicht nur für Gasthäuser und Bars, sondern etwa auch für Schutzhütten.
Wo die Mehrwertsteuer überall sinkt
Auch Bücher, Broschüren, Bilder- und Malbücher, Noten und kartographische Erzeugnisse aller Art sind von der befristeten Ermäßigung betroffen. Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler, Theater- und Musikveranstaltungen sowie Filmvorführungen und der Museenbetrieb sind ebenfalls inkludiert. Ferner gilt der ermäßigte Steuersatz für die Einfuhr von Kunstgegenständen wie Gemälden, Tapisserien oder Originalerzeugnissen der Bildhauerkunst sowie von Fotografien.
Endgültig beschlossen wird das Gesetz freilich erst am 2. Juli, wenn der Bundesrat - einen Tag nach dem geplanten Inkrafttreten - seinen Segen gibt.
(Quelle: apa)