Um Unterstützer:innen werben seit dem heutigen Montag gleich drei Volksbegehren: Die Initiative "ORF-Haushaltsabgabe NEIN" von Volksbegehren-Profi Robert Marschall, die Initiative "Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!" und das "Autovolksbegehren: Kosten runter!". Prominente Unterstützung erhält Letzteres durch das Bundesgremium Fahrzeughandel der Wirtschaftskammer Österreich. Die Branchenvertretung spricht für rund 18.500 Händler:innen von Kraftfahrzeugen, Reifen, Ersatzteilen und Zubehör in Österreich.
Autovolksbegehren fordert Steuersenkung
Konkret geht es beim Autovolksbegehren um eine 25-prozentige Senkung der Autosteuern. Es hat zum Ziel, "dass Autofahren für alle Menschen leistbar wird, weil viele auf das eigene Kraftfahrzeug angewiesen sind", teilt Initiator und Auto-Journalist Gerhard Lustig auf seiner Homepage mit. "Österreich liegt auf Platz 2 bei den teuersten Ländern, was Steuern und Abgaben aufs eigene Auto betrifft. Im Schnitt sind bei uns pro Auto und Jahr 2.678 Euro an Steuern und Abgaben fällig, nur Belgien ist mit 3.187 Euro noch teurer." In Deutschland liegen die Kosten laut Lustig bei 1.963 Euro. Das sind gut 25 Prozent weniger als in Österreich. Auch soll es einen Reparaturbonus für Autos geben, analog zur Förderung bei der Instandsetzung von Elektrogeräten.
Prominente Unterstützung erhält der Auto-Journalist bei seinen Forderungen von der WKÖ-Sparte Fahrzeughandel. Jeder zwölfte erwirtschaftete Euro in Österreich sei auf die Automobilwirtschaft zurückzuführen. "Budgetlöcher können nicht ständig die Auto- und Verkehrswirtschaft und die Autofahrenden selbst stopfen", so Spartenobmann Klaus Edelsbrunner am Montag in einer Aussendung. Die Branche appelliert an die Politik, die Herausforderungen beim Thema Mobilität ernst zu nehmen. Er kritisiert im Zuge dessen auch die Einführung der motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Autos und die budgetären Einsparungen beim öffentlichen Verkehr.
100.000 Unterschriften notwendig
Um im Parlament behandelt zu werden, muss ein Volksbegehren in der Eintragungswoche 100.000 Unterschriften erreichen. Zuvor sind laut Bundesministerium für Inneres (BMI) 8.969 Unterstützungserklärungen notwendig. Diese Zahl richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung vom 31. Oktober 2021. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Einwohnerzahl Österreichs 8.969.068 Personen mit Hauptwohnsitz.
Alle drei aktuellen Volksbegehren hätten diese Zahl in der Einleitungsphase bereits übertroffen, wie das Innenministerium am Freitag mitteilte. Die Unterstützungserklärungen würden demnach bereits für das Volksbegehren zählen. Eine zweite Unterschrift sei weder nötig, noch möglich.
6,3 Millionen Österreicher:innen dürfen Volksbegehren unterschreiben
Unterschrieben werden kann entweder online mittels ID Austria oder in jeder Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale. Mit 54 Prozent wird die Mehrheit der Unterschriften und Unterstützungserklärungen laut Parlament online abgegeben.
Unterschreiben darf jede:r, die oder der spätestens am letzten Tag des Eintragungszeitraums – im aktuellen Fall der 7. April – in Österreich für eine Nationalratswahl wahlberechtigt und zum Stichtag ( 24. Februar 2025) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist. Die Wählerinnen und Wähler müssen im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft sein, das 16. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen sein. Diese Kriterien erfüllen laut BMI derzeit mehr als 6,3 Millionen Österreicherinnen und Österreicher.
Geringere Erfolgsquote seit Volksbegehren-Reform
Seit Volksbegehren seit der Reform 2018 digital unterstützt werden können, hat sich deren Nutzung verändert, wie die APA erst im Jänner aufzeigte. Während es nun deutlich mehr von ihnen gibt, sind sie laut einer Parlamentsanalyse im Schnitt allerdings weniger erfolgreich. Von 1964 bis 2017 gab es 39 Volksbegehren, 90 Prozent übersprangen die Hürde für eine Behandlung im Parlament. 2018 wurde die Möglichkeit der Unterstützung mittels ID-Austria eingeführt. Seither gab es 67 Volksbegehren, nur 69 Prozent waren erfolgreich.
In die Top Ten der erfolgreichsten Initiativen schaffte es ab diesem Zeitpunkt nur das von der Ärztekammer und der Krebshilfe lancierte "Don't smoke"-Volksbegehren. Es landete mit 881.692 Unterstützungserklärungen und Unterschriften auf Platz sechs.
Auch die Auseinandersetzung mit Volksbegehren im Nationalrat ist nun weniger intensiv. Vor 2018 wurden diese oft mehrmals in einem Ausschuss beraten, häufig folgten Entschließungsanträge, in sechs Fällen sogar eigene Ausschüsse für die Vorberatung eines Volksbegehrens. Nur 12 der 35 Initiativen in diesem Zeitraum wurden bloß einmal im Ausschuss und Plenum beraten, seit 2018 war das bei einer Mehrheit von 36 der 46 Volksbegehren der Fall. Entschließungsanträge gab es seither zu sechs Volksbegehren, besondere Ausschüsse zur Vorberatung keine.
(Quelle: salzburg24)