Nur eines von drei aktuellen Volksbegehren hat die Hürde von 100.000 Unterschriften für eine Behandlung im Nationalrat übersprungen. 119.368 Unterstützerinnen und Unterstützer zählt jenes gegen die ORF-Haushaltsabgabe. Gescheitert sind hingegen ein eher ungewöhnliches Volksbegehren, das sich für ein Bereicherungsverbot für Volksbegehren-Initiatoren einsetzte, sowie ein "Autovolksbegehren".
Der Eintragungszeitraum für die drei Initiativen startete am 31. März und endete am Montagabend. Das "Autovolksbegehren: Kosten runter!", das sich für eine Senkung der Autos betreffenden Steuern einsetzte, erhielt 58.201 Unterschriften, wie das Innenministerium mitteilte. Die Initiative gegen die Bereicherung mit Volksbegehren kam auf 33.185 Unterschriften.
Zwei Volksbegehren trotz Allianz gescheitert
Der niederösterreichische Gemeindemitarbeiter Manuel Plöchl, der das Anti-Bereicherungs-Begehren ins Leben gerufen hatte, hatte kritisiert, dass immer mehr Privatpersonen Volksbegehren als "Geschäftsidee" entdecken würden. Schließlich erhalten Initiatoren erfolgreicher Volksbegehren die geleisteten Kostenbeiträge in fünffacher Höhe zurück. Das Scheitern der beiden Volksbegehren konnte allerdings auch eine Allianz zwischen Plöchl und Gerhard Lustig vom Autovolksbegehren nicht verhindern.
Erfolgreicher war das Volksbegehren "ORF-Haushaltsabgabe NEIN". Initiiert wurde es von Robert Marschall, der selbst bereits für zahlreiche Volksbegehren verantwortlich zeichnete. Am erfolgreichsten war er mit Initiativen gegen Covid-Maßnahmen.
Was passiert bei einem Volksbegehren?
Ein Volksbegehren ist eine Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger in Österreich, politische Anliegen direkt ins Parlament zu bringen. Wenn ein Volksbegehren von mindestens 100.000 Menschen unterstützt wird, muss es im Nationalrat behandelt werden. Das bedeutet, dass die Abgeordneten darüber diskutieren und entscheiden, ob und wie sie auf das Anliegen reagieren möchten. Allerdings bedeutet die erfolgreiche Unterstützung nicht automatisch, dass das Volksbegehren umgesetzt wird. Die Abgeordneten können sich auch dagegen entscheiden oder das Thema aufschieben.
Unterschrieben werden kann ein Volksbegehren entweder online mittels ID Austria oder in jeder Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale. Mit 54 Prozent wird die Mehrheit der Unterschriften und Unterstützungserklärungen laut Parlament online abgegeben. Unterschreiben darf, wer im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen ist. Diese Kriterien erfüllen laut BMI derzeit mehr als 6,3 Millionen Österreicherinnen und Österreicher.
(Quelle: salzburg24)