Einem Antrag der Staatsanwaltschaft Wien auf Verhängung der U-Haft wurde nicht Folge gegeben, der 51-Jährige wurde vom Landesgericht für Strafsachen gegen gelindere Mittel enthaftet. Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn Montagmittag auf APA-Anfrage mit.
Fahndung mit EU-weitem Haftbefehl
Nach dem Mann war im Zusammenhang mit einer Schießerei, die sich am 31. Juli 2009 in der Staudiglgasse in Favoriten ereignet hatte, mit EU-weitem Haftbefehl gefahndet worden. Damals war es zwischen fünf Männern - vermutlich allesamt Georgier - zu einer zunächst tätlichen, in weiterer Folge bewaffneten Auseinandersetzung gekommen. Als ein damals 38-Jähriger ein Messer zückte und einen Kontrahenten bedrohte, wurde er niedergeschossen. Ein Projektil durchschlug seine Hüfte, der Mann wurde lebensgefährlich verletzt.
Eine Notoperation rettete ihm das Leben. Nachdem er über den Berg war, gab der 38-Jährige in seiner polizeilichen Einvernahme an, er sei zufällig in die Auseinandersetzung geraten und kenne die anderen Beteiligten nicht.
51-Jähriger am Tatort, aber wohl nicht der Schütze
Der in der Vorwoche festgenommene 51-Jährige war in Oberösterreich zufällig in eine Verkehrskontrolle geraten. Dabei stellte sich heraus, dass sich der Georgier illegal in Österreich aufhielt und nach ihm seit geraumer Zeit gefahndet wurde, weil er am Tatort der Schießerei in Wien-Favoriten DNA-Spuren hinterlassen hatte. Nach seiner Festnahme erklärte der Georgier gegenüber dem Haftrichter, er habe sich zwar am Tatort befunden, aber nicht geschossen. Er habe dem Schützen, den er nicht namentlich kenne, lediglich die Munition besorgt.
Das war vorerst nicht widerlegbar. Auch die sichergestellten DNA-Spuren ließen sich mit dieser Darstellung erklären. Die Aussage des 51-Jährigen deckt sich insofern mit den seinerzeitigen Ermittlungsergebnissen, als eine unbeteiligte Zeugin den Schützen als korpulenten Mann mit längeren Haaren beschrieben hatte. Der 51-Jährige sah damals nachweislich anders aus.
(Quelle: apa)