Gesetz in Begutachtung

Neues E-Wirtschaftsgesetz beinhaltet Netzentgelte für PV-Strom

Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer hatte den Entwurf am Vormittag präsentiert.
Veröffentlicht: 04. Juli 2025 09:51 Uhr Aktualisiert: 04.07.2025 11:37 Uhr
Die Bundesregierung hat heute das neue E-Wirtschaftsgesetz in Begutachtung geschickt. Es soll einen Sozialtarif, flexible Netzentgelte und eine Einspeisedeckelung bringen. Zudem ist die Einführung von Netzentgelten für eingespeisten PV-Strom vorgesehen.

Die Bundesregierung hat heute, Freitag, das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Begutachtung geschickt. Der Entwurf, den Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) bei einer Pressekonferenz präsentierte, soll den österreichischen Strommarkt umfassend reformieren. Geplant sind Sozialtarife, flexible Netzentgelte und eine "Spitzenkappung" bei der Einspeisung von PV-Strom. Zudem ist die Einführung von Netzentgelten für eingespeisten PV-Strom vorgesehen.

Ziel sei es, die Stromkosten zu senken, die Versorgungssicherheit zu stärken und die Energiewende zu beschleunigen, so Hattmannsdorfer. Energieversorgungsunternehmen sollen verpflichtet werden, Preissenkungen innerhalb von sechs Monaten an ihre Kunden weiterzugeben.

Sozialtarif für Bedürftige

Konkret sieht das Gesetz unter anderem die Einführung eines bundesweit einheitlichen Sozialtarifs von 6 Cent netto pro Kilowattstunde bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden vor. Davon soll rund eine Viertelmillion Haushalte in Österreich profitieren. Die Kosten sollen die Energieversorger übernehmen. Für alle Haushalte kommen künftig flexible, zeit- und lastabhängige Netzentgelte sowie dynamische Stromverträge. Auch die Marktaufsicht durch die Regulierungsbehörde E-Control wird ausgebaut. Haushalte sollen außerdem Strom im kleinen Rahmen - etwa innerhalb der Nachbarschaft - weitergeben dürfen.

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Spitzen-Kappung bei Einspeisung von PV-Strom

Für Diskussion sorgte bereits die geplante "Spitzenkappung" bei der Einspeisung von Photovoltaikstrom: Bei drohender Netzüberlastung darf künftig nur noch bis zu 60 Prozent der Leistung eingespeist werden - allerdings soll es sich dabei um höchstens ein paar Minuten am Tag handeln, heißt es aus dem Ministerium. Zudem ist die Einführung von Netzentgelten für eingespeisten PV-Strom vorgesehen. Für das Gesetz ist im Nationalrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, die Regierungsparteien brauchen also die Stimmen von FPÖ oder Grünen.

(Quelle: apa)

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