Grundversorgung

Neue Asyl-Beschäftigungsregeln ab April

Veröffentlicht: 02. März 2024 09:14 Uhr
Die neuen Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerbende treten mit 1. April in Kraft, teilte das Innenministerium mit. Bisher war der Einsatz auf Gemeinden und Länder beschränkt.
SALZBURG24 (tp)

Gemäß dem aktuell vorliegenden Entwurf des Innenministeriums können Personen in der Grundversorgung künftig auch dort tätig werden, wo Organisationen nur unter dem bestimmenden Einfluss einer Gebietskörperschaft oder eines Gemeindeverbandes stehen oder es sich um NGOs handelt. Bisher war der Einsatz auf Gemeinden und Länder beschränkt.

Keine Arbeitsverpflichtung

Eine Verpflichtung zur Arbeit wird es für die Grundversorgten weiter nicht geben. Das Innenministerium verweist aber darauf, dass eine Einschränkung des Taschengelds in diesem Fall möglich ist, sollten die Länder das so entscheiden. Taschengeld wird außer in Oberösterreich in allen Bundesländern zur Verfügung gestellt.

Der Entwurf zur Verordnung war bereits Anfang des Jahres versendet worden. Sechs Bundesländer haben inzwischen rückgemeldet, nur Wien, das Burgenland und Salzburg nicht. Die Stellungnahmen sollen auch noch in die Verordnung eingearbeitet werden.

Einsatzmöglichkeiten für Asylwerbende

Bei den Einsatzmöglichkeiten handelt es sich um gemeinnützige Tätigkeiten, etwa Rasenpflege. Als Beispiele nannte das Innenministerium im Begleitschreiben zum Entwurf nun auch Tätigkeiten in Seniorenheimen sowie in der Bibliotheks-, Sportstätten- oder Friedhofsverwaltung. Ebenfalls angeführt werden Obdachloseneinrichtungen und Behindertenwerkstätten.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken