Änderungen im Überblick

Neue Förderrichtlinien für E-Autos ab April

Veröffentlicht: 19. März 2024 12:24 Uhr
Mit dem Auslaufen der E-Mobilitäts-Förderungen gelten mit 1. April 2024 die neuen Richtlinien. Die Änderungen betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.
SALZBURG24 (tp)

Für Privatpersonen betreffen die Änderungen die Förderungen von Plug-In-Hybriden, Tageswagen sowie die Förderhöhe für E-Motorräder. Für Unternehmen gibt es unter anderem neue Voraussetzungen für die Förderungen von öffentlicher Ladeinfrastruktur, fasst ÖAMTC-Techniker Florian Merker zusammen.

5.000 Euro für E-Auto-Kauf

Prinzipiell bekommen Privatpersonen für den Kauf eines E-Autos bis zu 5.000 Euro, für ein E-Motorrad bis zu 2.300 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird ebenfalls gefördert: Für Wallboxen und intelligente Ladekabel gibt es bis zu 600 Euro, Errichter von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern erhalten bis zu 1.800 Euro. Die größte Neuerung zum Vorjahr ist, dass keine Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) und Elektrofahrzeuge mit Range Extender REX bzw. Reichweitenverlängerer REEV mehr gefördert werden.

 

Ebenfalls wurde der Zeitraum zwischen Erstzulassung und dem aktuellen Zulassungsdatum bei der Fördereinreichung für Fahrzeuge, die bereits beim Händler in Betrieb waren (z.B.: Tageszulassungen, Funktionsfahrzeuge, Vorführwägen) von zwölf auf 15 Monate verlängert.

Förderantrag für Unternehmen

Und auch für Unternehmen gibt es Neuerungen: Bei den Förderungen wird zwischen Einzelmaßnahme oder (neu) Kombinierten Maßnahmen unterschieden. Bei der Einzelmaßnahme wird nur ein Förderantrag für ein E-Fahrzeug, E-Zweirad oder eine E-Ladeinfrastruktur gestellt - hier beantragt man die Förderung nach der Umsetzung. Bei den Kombinierten Maßnahmen wird die Förderung für ein Fahrzeug in Kombination mit einer Ladeinfrastruktur oder für mehrere E-Mobilitätsprojekte mit ausschließlich E-Ladeinfrastruktur gestellt - hier muss der Förderantrag vor der Umsetzung gestellt werden.

Gefördert wird 2024 zudem auch die Anschaffung schwerer E-Nutzfahrzeuge, E-Sonderfahrzeuge und größerer E-Busse, so der ÖAMTC.

(Quelle: apa)

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