Da er die 29-Jährige, die als Zuhörerin zur Verhandlung erschienen war, eigenen Angaben zufolge am Weg zum Gerichtssaal im Vorbeigehen von seinem Vorhaben informiert hatte, flüchtete diese noch vor Prozessbeginn und konnte sich damit vorerst ihrer Festnahme entziehen.
"Wir sind in Geldschwierigkeiten gekommen", schilderte der Angeklagte dem Gericht seine triste finanzielle Lage. Seine Freundin und er wären dem Glücksspiel verfallen gewesen und hätten sich einen beträchtlichen Betrag bei Geldverleihern ausgeborgt. "Eines Tages sind sie bei uns zu Hause gestanden und haben das Geld gewollt. Sie haben uns bedroht und mich geschlagen", erzählte der 41-Jährige. Darauf habe ihn seine Freundin unter Druck gesetzt, sich mittels eines Raubes das dringend benötigte Bargeld zu beschaffen.
Am 23. November 2012 marschierte der Angeklagte mit einer Gaspistole in eine Filiale der Raiffeisenbank in Wien-Simmering. Die Beute von 20.000 Euro habe er seiner vor der Filiale wartenden Lebensgefährtin übergeben, berichtete der 41-Jährige. Da das Geld nicht reichte, um die Schulden zu begleichen, habe die Frau "Wir müssen noch einen Raub machen" verlangt. Am 8. Jänner 2013 überfiel der 41-Jährige unter Mitnahme der Gaspistole eine Filiale der Erste Bank in Wiener Neustadt, wobei ihn die Frau erneut zum Tatort chauffierte und in der Nähe wartete. Die Beute fiel mit 78.000 Euro recht üppig aus.
Gegen die über ihn verhängte Strafe legte der Mann Rechtsmittel ein. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
(Quelle: salzburg24)