Nationalrat

Neuregelung der Kurzarbeit beschlossen

Im Nationalrat stimmten nicht nur die Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne, sondern auch SPÖ und FPÖ der Neuregelung der Kurzarbeit zu.
Veröffentlicht: 17. Juni 2021 19:34 Uhr
Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Neuregelung der Kurzarbeit beschlossen. Das gegenwärtige großzügige Modell wird nur noch in jenen Branchen fortgeführt, die besonders von Corona betroffen waren, etwa Flugverkehr, Stadt-Hotellerie und Nacht-Gastronomie.

Nicht nur die Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne, sondern auch SPÖ und FPÖ stimmten zu. Die erhöhte Notstandshilfe wurde bis September verlängert.

Kurzarbeit: Einschränkungen für Dienstgeber

Bezüglich Kurzarbeit wird bei den anderen Sektoren, deren Probleme geringer waren, mit gewissen Einschränkungen wie einem 15-prozentigem Abzug für die Dienstgeber und der Verpflichtung eines Urlaubsabbaus für die Arbeitnehmer operiert. Zudem wird eine 50-prozentige Mindestarbeitszeit vorgeschrieben. Lehrlinge können weiter in die Kurzarbeit einbezogen werden.

Details über Kurzarbeitsrichtlinie

Die Details der Neuregelung kommen über die Kurzarbeitsrichtlinie, die vom AMS-Verwaltungsrat zu erlassen ist. Mit dieser soll auch genau festgelegt werden, wer unter die Sonderbestimmung für besonders stark von der Corona-Krise betroffene Betriebe fällt. Den Erläuterungen zufolge ist als Kriterium ein Umsatzeinbruch von 50 Prozent im dritten Quartal des Vorjahres gegenüber dem Vergleichsquartal 2019 in Aussicht genommen. 

Mit einer weiteren Novelle wurde beschlossen, dass auch in den Monaten Juli bis September eine höhere Notstandshilfe im Ausmaß des Arbeitslosengelds auszuzahlen ist. Dafür wurde die Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten auf Oktober verschoben.

Freistellung für Schwangere verlängert

Beschlossen wurde auch, dass die Freistellung Schwangerer während der Corona-Krise (ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich) bis Ende September verlängert wird. Allerdings gilt dies nur noch, so lange die werdenden Mütter nicht vollständig immunisiert sind. Die Kosten trägt unverändert der Bund. 

Betriebliche Corona-Tests weiter gefördert

Betriebliche Corona-Testungen werden für weitere drei Monate gefördert. Für das entsprechende Programm stehen laut zugehöriger Verordnung bis zu 100 Mio. Euro zur Verfügung, wobei grundsätzlich nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kunden und andere betriebsfremde Personen getestet werden können.

(Quelle: apa)

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