Rechtliche Lücke geschlossen

Novelle erleichtert Rufnummernmitnahme

Die Regulierungsbehörde RTR hat eine rechtliche Lücke bei der Rufnummernmitnahme geschlossen. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 18. Juli 2025 12:46 Uhr
Mit einer Novelle soll die Rufnummernmitnahme in gewissen Fällen ab November erleichtert werden. Was ihr beachten solltet, lest ihr hier.

Die Regulierungsbehörde RTR hat eine rechtliche Lücke bei der Rufnummernmitnahme mit einer Novelle geschlossen. Ab 3. November können Handynummern in Ausnahmefällen auch ohne die sonst notwendigen Nummernübertragungsinformationen zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Schlagend wird das etwa, wenn der bisherige Anbieter überraschend den Betrieb einstellt.

"Müssen Endnutzer:innen ihre Handynummer von ihrem Anbieter überraschend wegportieren, weil dieser wegen Zahlungsunfähigkeit den Betrieb einstellt oder sich aus dem österreichischen Markt zurückzieht, war das in der Vergangenheit oftmals schwer oder gar nicht möglich", sagte RTR-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer laut Aussendung am Freitag. Diese Lücke habe man nun geschlossen.

Für die Rufnummernmitnahme ist es normalerweise notwendig, dass der vorige Anbieter wesentliche Informationen zum Handyvertrag aushändigt. Mit der Novelle ist die Mitnahme der Handynummer ab 3. November im Ausnahmefall auch ohne diese Informationen möglich.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken