Zurück bleiben bespritzte Fußgänger. "Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass man als Fahrzeuglenker nur so schnell fahren darf, dass andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen – etwa Hauswände – nicht beschmutzt werden", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Strafen bis zu 726 Euro
Haben sich durch Schnee oder Regen auf der Fahrbahn Wasserlacken bzw. Schneematsch gebildet, ist die Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass eine Beschmutzung vermieden wird. Ansonsten riskiert der Lenker eine Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro. Zusätzlich kann er auch für die Putzereikosten haftbar gemacht werden.
Kennzeichen notieren
"Als geschädigter Fußgänger sollte man sich Kennzeichen des verursachenden Autos sowie Name und Adresse von Zeugen notieren", rät der ÖAMTC-Chefjurist. Gegen Nachweis eines rechtliches Interesses (in diesem Fall Sachbeschädigung) und eine Gebühr von 14,30 Euro erhält man beim Verkehrsamt bzw. bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Name und Adresse des Zulassungsbesitzers. Damit können Schadenersatzforderungen gegen den Schuld tragenden Lenker geltend gemacht werden.
Autofahrer sollen Rücksicht nehmen
Gemäß dem seit Mai 2011 in der StVO verankerten gegenseitigen Rücksichtnahmegebot appelliert der ÖAMTC-Chefjurist abschließend: "Autofahrer sollten bei Regen- oder Schneewetter besonders auf Fußgänger achten. Diese sollten aber andererseits im eigenen Interesse den Abstand zum Fahrbahnrand vergrößern, um Beschmutzungen zu vermeiden."
(Quelle: salzburg24)