Der Grund: Das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) erklärte die Zuschlagserteilung an Stadler Rail am 10. September für nichtig, weil die Angebotsprüfung durch die ÖBB-Personenverkehr AG fehlerhaft gewesen sein soll, wie der "Standard" aus ÖBB-Aufsichtsratskreisen erfahren haben will.
Problem bei ÖBB-Doppelstock-Zügen
Demnach hatte Stadler sein Angebot mit digitaler Signatur abgezeichnet, allerdings nicht mit der richtigen. Denn die schweizerische Version der elektronischen Unterschrift werde in der EU nicht anerkannt, heißt es in dem Bericht. Die Schweiz sei zwar Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), aber die verwendete Signatur sei offenbar nicht grenzüberschreitend gültig.
Erkannt habe diesen Mangel jedoch nicht Alstom Transport Austria, wie die vom französischen Bahntechnikkonzern Alstom übernommene Bombardier Transportation Austria seit der Übernahme heißt. Alstom hatte im August gegen die Vergabe des Millionenauftrags an Stadler Einspruch beim BvWG erhoben: Bei der Verhandlung am 17. August habe der Richter die Legitimation des von Stadler gelegten und von der ÖBB zugelassenen Angebots überprüft und den gravierenden Mangel festgestellt, so der "Standard". Nun habe die Staatsbahn ein veritables Problem: Sie habe außer Stadler kaum mehr Anbieter für das nun folgende erneute Ausschreibungsverfahren
(Quelle: apa)