Laufende Evaluation

Öffnen Bordelle am 1. Juli?

An empty room is pictured in the closed brothel 'X-Carree' in Halle/Saale, eastern Germany, on April 7, 2020, where many activities have been stopped due to the new coronavirus COVID-19. - As the number of confirmed contractions of the new coronavirus COVID-19 continued to rise in Germany and its capital, city officials brought forward measures to slow the spread of the virus. The new rules, which will be in place until at least April 19, also affect cinemas, betting shops, swimming pools, leisure centres and -- in a country where prostitution is legal -- brothels. (Photo by JENS SCHLUETER / AFP)
Veröffentlicht: 28. Mai 2020 13:41 Uhr
Im Zuge der Lockerungen der Corona-Maßnahmen wird auch eine Erlaubnis der Prostitution evaluiert. Der "Kurier" berichtete am Donnerstag, dass Prostitution ab 1. Juli wieder erlaubt ist, wie aus der jüngsten Novelle der Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor geht.

Das Ministerium wollte aber auf APA-Anfrage keinen Termin nennen. Die Situation werde laufend überprüft. Derzeit dürfen Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution nicht betreten werden. "Die Situation wird jedoch laufend evaluiert und geprüft, ab wann eine Öffnung wieder möglich ist", hieß es in Bezug auf den Bericht der Zeitung.

1. Juli "noch nicht fixiert"

Der 1. Juli sei "noch nicht fixiert". In der jüngsten Novelle zur Covid-19-Lockerungsverordnung, die am Freitag in Kraft tritt, ist allerdings festgehalten, das jener Paragraf, der die Untersagung des Betretens von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution untersagt, mit Ablauf des 30. Juni 2020 entfällt.

Prostitution: Gesundheit muss gewährleistet sein

Die Gesundheit der Betroffenen hat laut Ministerium "oberste Priorität". "Nur wenn die Gesundheit der betroffenen Frauen und Männer gewährleistet werden kann, kann eine Öffnung stattfinden. Dafür sind die Pflichtuntersuchungen bei AmtsärtzInnen und in Ambulatorien (Untersuchung aufgrund von BGBl. II Nr. 198/2015, um das Freisein von Geschlechtskrankheiten zu befunden) wieder aufzunehmen. Die Durchführung dieser Untersuchung ist derzeit nicht möglich, da auf den Bezirksverwaltungsbehörden - bei denen die Untersuchung üblicherweise stattfindet - der Parteienverkehr derzeit ausgesetzt ist", schrieb das Ministerium in einem Statement.

Von den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde wird nach der Untersuchung ein Lichtbildausweis, der sogenannte "Deckel", ausgestellt. Ein Teil der Untersuchungen muss alle sechs Wochen wiederholt werden, das Vorliegen einer HIV- oder Syphilisinfektion mindestens in Abständen von drei Monaten.

Unterstützung für Sexarbeiter aus Härtefallfonds

Sexarbeiter sollen zudem durch den Härtefallfonds unterstützt werden. "Unbürokratische Direktauszahlungen sind ein notwendiger erster Schritt um Betroffenen zu helfen. Es handelt sich auch in Nicht-Corona-Zeiten um ein äußerst prekäres und ausbeutungsgefährdetes Arbeitsfeld, umso wichtiger ist die Sicherstellung der Finanzierung von entsprechenden Beratungsstellen und Hilfsorganisationen", hieß es. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) plane, "dass im Rahmen der genannten Untersuchungen auch über Verhaltensweisen zur Vermeidung einer Infektion mit Sars-CoV 2 informiert werden soll, insbesondere über einzuhaltende Hygienemaßnahmen".

(Quelle: apa)

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