Das teilte er dem "Standard" mit. Bei der Wahl hätten zwei gesetzeswidrig bestellte Personen - Gertrude Aubauer und Beatrix Karl - teilgenommen. Er sieht sich durch die dadurch erfolgte nicht gesetzeskonforme Bestellung der neun Personen für den Stiftungsrat in seinen Rechten verletzt, stand doch auch er selbst für eine Position im obersten ORF-Gremium zur Wahl. Statt unabhängiger Entscheidungen deute vieles auf parteipolitische Absprachen hin, meinte Ladstätter, der als Vertreter für Menschen mit Behinderung in den ORF-Publikumsrat entsandt wurde. Auch die Universitätenkonferenz (uniko) hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung der ORF-Gremien und kündigte an, weitere rechtliche Schritte prüfen zu wollen.
Aubauer und Karl haben sich wegen des Verdachts der Unvereinbarkeit mittlerweile aus dem ORF-Publikumsrat zurückgezogen - Aubauer auch von ihrer Position als Stiftungsrätin. Beide bekleiden Funktionen in ÖVP-Teilorganisationen. Das ORF-Gesetz schließt jedoch Personen mit politischen Funktionen für die ORF-Gremien aus.
(Quelle: apa)