Beschluss

Pflege gilt ab 2026 als Schwerarbeit

Die Bundesregierung hat die bereits im Frühjahr angekündigte Ausweitung der Schwerarbeit auf Pflegeberufe nun fix auf den Weg gebracht. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 22. Oktober 2025 07:23 Uhr
Pflegekräfte sollen künftig leichter Zugang zur Schwerarbeiterpension erhalten: Die Bundesregierung hat die bereits im Frühjahr angekündigte Ausweitung auf Pflegeberufe nun beschlossen. Ab 1. Jänner 2026 gelten Pflegekräfte offiziell als Schwerarbeiter – inklusive reduzierter Hürden bei der Anspruchsberechnung. Rund 1.000 Personen pro Jahr sollen profitieren.

Die Bundesregierung hat die bereits im Frühjahr angekündigte Ausweitung der Schwerarbeit auf Pflegeberufe nun fix auf den Weg gebracht. Die entsprechende Verordnung wurde vom Ministerrat via Umlaufbeschluss abgesegnet, hieß es in einem Hintergrundgespräch seitens Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) sowie den Sozialsprechern von ÖVP und NEOS, August Wöginger und Johannes Gasser. Damit sollen rund 1.000 Pflegekräfte pro Jahr in den Genuss der Schwerarbeiterpension kommen.

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Umgesetzt werden soll die Ausweitung wie schon angekündigt mit 1. Jänner 2026. Pflegeberufe werden ab dann ausdrücklich als Schwerarbeit anerkannt. In den Genuss der Neuregelung kommen werden diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, Kräfte der Pflegefachassistenz sowie der Pflegeassistenz. Auch Teilzeitkräfte sollen das Modell in Anspruch nehmen können - ab einem Beschäftigungsausmaß von 50 Prozent.

Notwendige Zahl an Schwerarbeitstagen wird bei Pflege gesenkt

Ein wesentlicher Schritt sei die Senkung der notwendigen Zahl an Schwerarbeitstagen pro Monat, diese wird von 15 auf zwölf reduziert, betonte Schumann einmal mehr. Damit würden die Voraussetzungen künftig "viel realistischer" erfüllt. "Wir setzten das nun endgültig um", sagte die Ressortchefin. Pflege sei Schwerarbeit, "psychisch wie körperlich". "Diese Reform ist ein notwendiger Akt der Wertschätzung" und eine langjährige Forderung von Arbeiterkammer und Gewerkschaften.

"Versprochen - gehalten", sagte ÖVP-Klubchef Wöginger. "Wir haben uns dazu in den Regierungsverhandlungen entschieden, jetzt setzen wir es um, rechtzeitig mit 1. Jänner tritt die Verordnung auch in Kraft." Der Schritt sei eine "Frage der Gerechtigkeit". Er kündigte an, sich die Schwerarbeitsregelung auch für andere Berufsgruppen ansehen zu wollen.

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"Freude" über die Regelung äußerte auch NEOS-Sozialsprecher Gasser, der ebenfalls auf die Absenkung der notwendigen Tage verwies: "Wir haben festgestellt, dass da bisher einfach Regelungen drinnen waren, die systematisch zu Benachteiligung geführt haben" - weil wegen der Berechnung der Arbeitstage pro Monat zu wenig Schwerarbeitsmonate festgestellt wurden.

Profitieren sollen rund 1.000 Pflegekräfte pro Jahr

Bisher konnten laut Sozialministerium rund 8.000 Personen insgesamt (aus allen Branchen) die Schwerarbeitsregelung in Anspruch nehmen - aber nur wenige Pflegekräfte. Die Regierung rechnet mit der Neuregelung mit rund 1.000 Anspruchsberechtigten aus dem Pflegesektor - pro Jahr.

Generelle Voraussetzung für den Gang in die Schwerarbeitspension ist eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, davon müssen mindestens zehn Jahre Schwerarbeit (innerhalb der letzten 20 Jahre) geleistet worden sein. Das früheste Antrittsalter ist 60 Jahre.

Kosten rund 20 Millionen im ersten Jahr

Die zu erwartenden Kosten bezifferte Gasser mit etwa 20 Millionen Euro im ersten Jahr, danach dürften diese weiter steigen. Gegenfinanzieren wolle man dies mit Reformen bei der vorübergehenden Invaliditätspension ("Rehabilitationsgeld"), der Invaliditätspension bzw. der Berufsunfähigkeitspension, erinnerte der NEOS-Sozialsprecher an ein Vorhaben aus dem Regierungsprogramm, für das bereits eine Arbeitsgruppe gestartet worden sei. Man wolle Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen länger im Berufsleben halten.

Ziel ist hier laut Regierungsprogramm die Schaffung von "flexibleren Möglichkeiten" der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen, etwa die Einführung von Zwischenstufen und einer Teilarbeitsfähigkeit. Geprüft werden soll u.a. auch eine "Weiterentwicklung" des derzeit geltenden Berufsschutzes zu einem "Entgeltschutz". Das AMS soll besser für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt miteinbezogen werden. Auch Reha-Maßnahmen während des Bezugs sollen laut Regierungsprogramm forciert werden. Gasser betonte gegenüber der APA vor allem das Ziel der Schaffung der Möglichkeit einer "Teilarbeitsfähigkeit", mit der gesundheitlich eingeschränkte Personen etwa weniger Tage arbeiten könnten.

(Quelle: apa)

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