Die Buchhalterin war laut Anklage in der Nacht auf den 12. Dezember 2011 zu Besuch bei ihrer Freundin, einer 67-jährigen Pensionistin in der Klosterwiesgasse. Dort waren die beiden Frauen - sie kannten einander von einem gemeinsamen Spitalaufenthalt - in Streit geraten, wobei die damals 46-Jährige stark betrunken und laut Gutachten nicht zurechnungsfähig war. Sie dürfte zwischen zwei und drei Promille intus gehabt haben.
Mitangeklagt wurden auch zwei weitere Delikte: Die 48-Jährige soll die Tochter ihres damaligen Lebensgefährten mit dem Umbringen bedroht haben sowie versucht haben, zwei fremde Kinder zu entführen. Passiert war letzteres wenige Tage nach ihrer Entlassung aus der halbjährigen Untersuchungshaft. Sie soll versucht haben, zwei Buben mit Fußballpickerln in ihr Auto zu locken. Noch bevor ihr das gelang, war die Mutter der beiden dazwischen gegangen.
Die Grazerin bestritt die gefährliche Drohung sowie die versuchte Kindesentführung, gestand aber die Tötung der Pensionistin. Sie habe bei der Bekannten schlafen wollen, hatte viel getrunken und bekam Panik: "Ich habe mir eingebildet, sie auf einem Bild zu sehen, wo unter ihr Männer lagen, die sie umgebracht hat." Sie habe von der "Hexe" weg wollen, fand aber den Wohnungsschlüssel nicht. An die Details des Angriffs wollte sie sich nicht erinnern können: "Ich weiß nur, ich hatte Angst."
Als ihr ehemaliger Lebensgefährte sowie dessen Ehefrau und deren gemeinsame Tochter wegen der gefährlichen Drohung aussagten, rückte eine Nebenbemerkung in den Mittelpunkt: Im Herbst 2011 hatte eine der drei Töchter des Mannes bei ihm in der Wohnung der Angeklagten übernachtet. Während er schlief, soll die 48-Jährige die Vierjährige mitten in der Nacht zum Gassigehen mit dem Hund mitgenommen und sie dann, als sie von dem Kind "genervt" worden sei, allein auf der Straße stehen gelassen haben. Angezeigt wurde der Fall nicht, es sei aber beim Jugendamt dokumentiert, sagten die Eltern.
Der neue Sachverhalt sorgte für großes Interesse beim Richter und beim Staatsanwalt. Erhebungen beim Jugendamt sowie Befragungen der Eltern der Vierjährigen wurden noch im Gerichtssaal in Auftrag gegeben. Weitere Zeugen wurden wieder nach Hause geschickt und die Verhandlung vertagt.
(Quelle: salzburg24)