Der angeklagte Vater hatte indes zu Prozessbeginn seine Verantwortung teilweise geändert. "Ich habe in den letzten Monaten viel nachgedacht und es kann sein, dass ich den Bub damals geschüttelt habe", erklärte der Tiroler. Einen zweiten Vorfall, bei dem das Baby bereits zuvor Gehirnverletzungen und Rippenbrüche erlitten haben soll, leugnete der Angeklagte jedoch weiterhin.
Ein Gutachten zur Abklärung möglicher Langzeitfolgen, attestierte dem Kind eine "insgesamt eher günstige Entwicklung". Der Sachverständige Kurt Schlachter meinte, dass es bisher keine Hinweise auf etwaige Bewegungsstörungen gebe. Auch die Sprache und das Sprachverständnis seien altersentsprechend.
Um eine seriöse Langzeitprognose machen zu können, müsste man das Kind im Alter von vier bis fünf Jahren jedoch nochmals untersuchen, erklärte Schlachter. Noch könne man mögliche Folgen, vor allem in Bezug auf die Kognitionsfähigkeit des Kindes, nicht eindeutig absehen, sagte der Mediziner.
(Quelle: salzburg24)