Nach Obduktion

Psychiatrische Untersuchung für Coronaleugner mit Leiche im Kofferraum

Veröffentlicht: 25. Juli 2023 15:59 Uhr
Nachdem in Ansfelden im Kofferraum eines bekannten Coronaleugners die Leiche seiner Frau gefunden wurde, soll sich der 39-Jährige nun einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen.

Ein prominenter Vertreter der oö. Coronamaßnahmengegner-Szene, der Sonntagabend mit der Leiche seiner Frau im Kofferraum von der Polizei aufgehalten worden ist, soll nun psychiatrisch begutachtet werden, teilte das Landesgericht Linz am Dienstag auf APA-Anfrage mit. Die Angaben des Mannes, wonach seine Frau an einer unbehandelten Krebserkrankung gestorben sei, dürften stimmen. Die Obduktion habe keinen Hinweis auf Gewalteinwirkung ergeben, hieß es bei der Staatsanwaltschaft.

Leiche bei Verkehrskontrolle gefunden

Bei einer Verkehrsanhaltung Sonntagabend in Ansfelden (Bezirk Linz-Land) hatte die Polizei im Wagen des 39-Jährigen die Leiche seiner 38-jährigen Frau im Kofferraum gefunden. Im Auto saßen zu diesem Zeitpunkt auch die drei Kinder des Paares. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse zum Tod der Frau decken sich mit den Angaben des Maßnahmengegners, wonach sie wenige Stunden zuvor eines natürlichen Todes gestorben sei.

Der angegebene Todeszeitpunkt sei laut Gerichtsmedizin realistisch, so Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder. Der Körper der Frau zeige laut Obduktion auch keinerlei Spuren von Gewalteinwirkung. Das toxikologische Gutachten ist allerdings noch ausständig. Fest steht auch, dass die 38-Jährige an einer schweren Krebserkrankung litt, die sie nicht behandeln ließ.

Coronaleugner in U-Haft

Gegen den bereits mehrfach vorbestraften Mann wird nun auch wegen Störung der Totenruhe ermittelt. Dass er derzeit in Untersuchungshaft sitzt, hat aber mit einem anhängigen Strafverfahren wegen Holocaustleugnung (§3h Verbotsgesetz) zu tun - er soll die Coronamaßnahmen mit der Judenverfolgung verglichen haben - und damit, dass er vor der Hauptverhandlung im vergangen August untergetaucht ist. Die Richterin in diesem Fall hat nun ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, ob er zurechnungsfähig ist, und wie die Gefährlichkeitsprognose aussieht.

(Quelle: apa)

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