"Davon wird überwiegend der Straßenverkehr betroffen sein, weil in diesem Bereich die meisten Organmandate und Anonymverfügungen ausgestellt werden." Die Strafen selbst werden laut ÖAMTC mit 1. Juli nicht erhöht. Dafür seien Verordnungen notwendig, die erst in den nächsten Monaten vorbereitet bzw. festgelegt werden dürften.
Der Club befürchtet nun Erhöhungen der Strafsätze für bestehende Delikte, obwohl die politisch Verantwortlichen aus Anlass der Gesetzesänderung erklärt hätten, dass nur neue Delikte hinzukommen: "Auch bei der letzten größeren Anhebung der Strafrahmen wurde zuerst eine Erweiterung versprochen und dann doch eine massive Erhöhung vorgenommen", kritisierte Hoffer.
Außerdem ist ab 1. Juli die Verfolgungsverjährungsfrist - also jene Frist, innerhalb der die Behörde eine Verfolgungshandlung für eine Verwaltungsstraftat setzen muss - nach Paragraf 31 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz von sechs Monaten auf ein Jahr angehoben. Laut ÖAMTC gibt es dazu ein Rundschreiben des Bundeskanzleramtes, das besage, "dass auch bei allen Delikten, bei denen die Verfolgungsverjährung mit 1. Juli 2013 noch nicht eingetreten ist, die Verjährung um weitere sechs Monate verlängert wird". Der ÖAMTC bezweifelte, "dass dieses Rundschreiben als Interpretation des Gesetzestextes ausreicht". Es sei anzunehmen, "dass Klarstellungen erfolgen müssen".
(Quelle: salzburg24)