Österreich

Rahmen bei Verwaltungsstrafen ab 1. Juli erhöht

Veröffentlicht: 26. Juni 2013 13:53 Uhr
Verwaltungsstrafen können ab kommendem Montag, dem 1. Juli, teurer zu stehen kommen. Eine Änderung im Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz tritt in Kraft und bringt höhere Strafrahmen mit sich. "Konkret wird der Strafrahmen bei Anonymverfügungen von derzeit 220 auf 365 Euro und bei Organmandaten von derzeit 36 auf 90 Euro erhöht", erläuterte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer am Mittwoch.

"Davon wird überwiegend der Straßenverkehr betroffen sein, weil in diesem Bereich die meisten Organmandate und Anonymverfügungen ausgestellt werden." Die Strafen selbst werden laut ÖAMTC mit 1. Juli nicht erhöht. Dafür seien Verordnungen notwendig, die erst in den nächsten Monaten vorbereitet bzw. festgelegt werden dürften.

Der Club befürchtet nun Erhöhungen der Strafsätze für bestehende Delikte, obwohl die politisch Verantwortlichen aus Anlass der Gesetzesänderung erklärt hätten, dass nur neue Delikte hinzukommen: "Auch bei der letzten größeren Anhebung der Strafrahmen wurde zuerst eine Erweiterung versprochen und dann doch eine massive Erhöhung vorgenommen", kritisierte Hoffer.

Außerdem ist ab 1. Juli die Verfolgungsverjährungsfrist - also jene Frist, innerhalb der die Behörde eine Verfolgungshandlung für eine Verwaltungsstraftat setzen muss - nach Paragraf 31 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz von sechs Monaten auf ein Jahr angehoben. Laut ÖAMTC gibt es dazu ein Rundschreiben des Bundeskanzleramtes, das besage, "dass auch bei allen Delikten, bei denen die Verfolgungsverjährung mit 1. Juli 2013 noch nicht eingetreten ist, die Verjährung um weitere sechs Monate verlängert wird". Der ÖAMTC bezweifelte, "dass dieses Rundschreiben als Interpretation des Gesetzestextes ausreicht". Es sei anzunehmen, "dass Klarstellungen erfolgen müssen".

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken