Für deutschsprachigen Raum

Neue Rechtschreibregeln: Änderungen bei Anglizismen und Beistrichen

Der Rechtschreibrat hat neue Regeln zur Rechtschreibung beschlossen, darunter eine Normierung der Anglizismenschreibung und Anpassungen bei der Schreibung mit "f" statt "ph" in der Alltagssprache. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 02. September 2025 13:18 Uhr
Neue Rechtschreibregeln, die nun auch in Österreich mit einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft treten, hat der deutschsprachige Rechtschreibrat beschlossen. Zu den Neuerungen gehören die Normierung der Anglizismenschreibung und die Anpassung der Schreibung von "f" anstelle von "ph".

Anglizismusschreibung normiert, "f" statt "ph" in der Alltagssprache und Genitivapostroph nach Rufnamen bei Lokalen und Institutionen erlaubt - der Rechtschreibrat, ein Gremium von etwa 40 Personen aus sieben deutschsprachigen Ländern bzw. Regionen, hat neue Regeln zur Rechtschreibung beschlossen. Das geht aus einer Aussendung vom Dienstag hervor. Die sind in Österreich bereits mit zweijähriger Übergangsfrist in Kraft.

Englische Wörter werden eingedeutscht

In der neuen Rechtschreibung wird erstmals auch die Anglizismusschreibung normiert. Dabei geht es etwa darum, ob Wörter groß oder klein, getrennt, zusammen oder mit Bindestrich geschrieben werden. Es wird auch geregelt, dass englische Verben grundsätzlich deutsche Flexionsendungen erhalten, etwa "Sie surft im Internet".

Zusätzlich gibt es Änderungen bei der Schreibung mit "f" bzw. "ph". In den Fachsprachen bleibt das "ph" erhalten, in der Alltagssprache müssen die Wörter mit "f" geschrieben werden (etwa Delfin im Kinderbuch, aber Delphin in einer biologischen Arbeit). Ausnahme: Wenn ein Wort mit "ph" so im Sprachgebrauch verankert ist, dass es keine andere Variante gibt - zum Beispiel Philosoph, erklärte Christiane Pabst, Chefredakteurin des Österreichischen Wörterbuches (ÖWB) und Mitglied des Rechtschreibrates, auf APA-Anfrage.

Neue Beistrichregeln beschlossen 

Im Zuge der Beistrichsetzung wird bei erweiterten Infinitivgruppen nun immer ein Beistrich gesetzt, z.B. "Es ist möglich, morgen zu kommen". Der Genitivapostroph ist weiterhin nicht vorgesehen, allerdings gibt es nun eine Ausnahme: In Eigennamen von Lokalen und Institutionen ist ein Genitivapostroph nach Rufnamen nun erlaubt, z.B. "Rudi's Würstelstand".

"Der Rechtschreibrat legt nicht willkürlich fest, wie etwas geschrieben wird. Stattdessen beobachtet er sehr genau, wie in deutschsprachigen Regionen Sprache verwendet wird. Er macht somit zur Regel, was sich bereits im Alltagsgebrauch durchgesetzt hat", betonte Pabst. Seit Juni 2025 ist das Österreichische Wörterbuch in neuer Auflage verfügbar. Im Anhang der Printausgabe sind alle Neuregelungen erklärt.

(Quelle: apa)

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