Zwölf Monate davon wurden bedingt nachgesehen. Das Urteil wegen organisierter Schwarzarbeit und wegen schweren Betruges ist bereits rechtskräftig.
Rumänen nicht angemeldet
Der teils geständige Beschuldigte hatte als inländischer Arbeitgeber die Holzarbeiter nicht bei der Sozialversicherung angemeldet. Zudem zahlte er an 28 der 33 Rumänen nur einen Bruchteil des Lohnes aus. Die Staatsanwaltschaft errechnete einen Schaden von mehr als 50.000 Euro.
Tiroler bezog Arbeitslosengeld – trotz Einkommen
Der Tiroler war im Zeitraum von 1. Jänner 2011 bis 29. Februar 2012 als selbstständiger Holzfäller tätig. Er hatte die Rumänen in Tirol und Südtirol für Holzarbeiten in den Wald geschickt. Ihre selbstständige Tätigkeit soll er nur vorgetäuscht haben, um seine Dienstgeberpflichten zu umgehen. Zudem bezog er ein Arbeitslosengeld, obwohl er ein Einkommen lukrierte.
Der Strafrahmen für organisierte Schwarzarbeit beträgt bis zu zwei Jahre Haft. Für das Delikt "schwerer Betrug" ist ein Strafrahmen von bis zu drei Jahren vorgesehen. (APA)
(Quelle: salzburg24)