OGH-Urteile

Rund 250 Mobilfunk-Kund:innen bekommen Servicepauschale zurück

Veröffentlicht: 13. Mai 2024 10:12 Uhr
Nach dem Urteil des OGH, dass Servicepauschalen von Mobilfunkanbietern unzulässig sind, haben rund 250 Kund:innen die bezahlten Gebühren erstattet bekommen. Indes sind Handytarife seit April deutlich teurer.

Sechs Kund:innen haben gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber geklagt und vor Gericht gewonnen. Die Mobilfunkbetreiber müssen die Servicepauschale nun rückerstatten. Ein Fall ist bereits rechtskräftig, in den anderen läuft noch die Berufungsfrist, berichteten „Kurier“ und „Tiroler Tageszeitung“ in ihren Montagsausgaben.

VKI in Fällen um Servicepauschale gefordert

In mehr als 250 Fällen wendeten die Mobilfunker A1, Magenta und Drei Urteile ab, in dem sie die Pauschale zurückzahlten, sagte der Wiener Anwalt Matthias Strohmayer, Vertrauensanwalt des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Strohmayer betreue über 1.000 Fälle, schrieb die „Tiroler Tageszeitung“.

 

Aber auch die Arbeiterkammer (AK) brachte heuer im Jänner eine Verbandsklage gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber ein. Hier stehen die Urteile noch aus.

Handytarife seit April deutlich teurer

Indes meldet die AK, dass bestehende Mobilfunkverträge wegen Wertsicherungsklauseln seit April deutlich teurer sind: Die Steigerung betrage je nach Anbieter rund acht Prozent. Trotz dieser Preissteigerung bei den Grundgebühren, merkte die AK an, dass Telefonieren und Surfen am Handy dank höherer Datenvolumina in neueren Tarifen bei gleichbleibenden Grundgebühren günstiger geworden war.

Die meisten Mobilfunkanbieter verrechnen einmal jährlich eine Servicepauschale. Sie haben diese 2011 eingeführt. Nachdem der Oberste Gerichtshof vor rund eineinhalb Jahren eine ähnliche Abgabe bei Fitnesscenter gekippt hatte, flammte die Diskussion um die Servicepauschale beim Mobilfunk wieder auf.

(Quelle: apa)

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14.03.2023
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Von SALZBURG24 (jp)
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