Sechs Kund:innen haben gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber geklagt und vor Gericht gewonnen. Die Mobilfunkbetreiber müssen die Servicepauschale nun rückerstatten. Ein Fall ist bereits rechtskräftig, in den anderen läuft noch die Berufungsfrist, berichteten „Kurier“ und „Tiroler Tageszeitung“ in ihren Montagsausgaben.
VKI in Fällen um Servicepauschale gefordert
In mehr als 250 Fällen wendeten die Mobilfunker A1, Magenta und Drei Urteile ab, in dem sie die Pauschale zurückzahlten, sagte der Wiener Anwalt Matthias Strohmayer, Vertrauensanwalt des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Strohmayer betreue über 1.000 Fälle, schrieb die „Tiroler Tageszeitung“.
Aber auch die Arbeiterkammer (AK) brachte heuer im Jänner eine Verbandsklage gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber ein. Hier stehen die Urteile noch aus.
Handytarife seit April deutlich teurer
Indes meldet die AK, dass bestehende Mobilfunkverträge wegen Wertsicherungsklauseln seit April deutlich teurer sind: Die Steigerung betrage je nach Anbieter rund acht Prozent. Trotz dieser Preissteigerung bei den Grundgebühren, merkte die AK an, dass Telefonieren und Surfen am Handy dank höherer Datenvolumina in neueren Tarifen bei gleichbleibenden Grundgebühren günstiger geworden war.
Die meisten Mobilfunkanbieter verrechnen einmal jährlich eine Servicepauschale. Sie haben diese 2011 eingeführt. Nachdem der Oberste Gerichtshof vor rund eineinhalb Jahren eine ähnliche Abgabe bei Fitnesscenter gekippt hatte, flammte die Diskussion um die Servicepauschale beim Mobilfunk wieder auf.
(Quelle: apa)