Checkliste als Anhaltspunkt

Wie steirische Schulen mit Amoklagen umgehen

Bei einer Attacke in einer Grazer Schule in der Dreierschützengasse sind am Dienstagvormittag mehrere Menschen gestorben.
Veröffentlicht: 10. Juni 2025 13:08 Uhr
Für den Fall von Amoklagen gibt es in den österreichischen Bundesländern unterschiedliche Konzepte. In der Steiermark, wo es am Dinenstag zu einem Schuss-Angriff mit mehreren Toten in einer Grazer Schule kam, liegt eine Checkliste in allen Schulen auf.

Für den Fall von Amoklagen und bewaffneten Angriffen in Schulen liegen je nach Bundesland unterschiedliche Konzepte bereit. Die steirische Bildungsdirektion verfügt unter anderem über eine eigene Checkliste, die in allen Schulen aufliegt. "Dort finden sich Informationen, wie man sich in so einem Fall zu verhalten hat", sagte Susanne Leiter, Sprecherin von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) der APA.

Jede Schule mit individuellem Krisenplan

In erster Linie gilt dabei der Grundsatz "alle Handlungen, die das Leben oder die Gesundheit gefährden, zu vermeiden", wie es in der Checkliste der steirischen Bildungsdirektion, die der APA vorliegt, heißt. Nach Einschätzung der Situation für mögliche Opfer, der Drohung, der Art der Bedrohung und einer Klärung über Gefährdungen durch Waffen, Sprengstoff etc. muss in der Steiermark sofort die Schulleitung und in der Folge die Polizei verständigt werden.

"Zusätzlich hat jede Schule nochmal einen individuellen Krisenplan", sagte Leiter. Davon erfasst sein können unter anderem entsprechende Codewörter für die jeweiligen Lagen. Diese müssen in der Steiermark sofort an alle Beteiligten durchgegeben werden, beispielsweise per Lautsprecherdurchsage, wobei Panik vermieden werden solle, wie es in dem Papier aus der Steiermark heißt. Auch die intern festgelegten Evakuierungsorte sowie Angehörige des Krisenteams müssen in solchen Fällen kommuniziert werden.

Klassenzimmer nicht verlassen

Ebenfalls für alle Schulen in der Steiermark gilt die Anweisung, das Klassenzimmer nicht zu verlassen und es nach Möglichkeit abzusperren. "Tische umstellen, sich dahinter flachliegend verbarrikadieren, Fensterglasflächen meiden. Handys ausschalten, um Panik zu vermeiden. Warten auf das Eintreffen der Polizei", heißt es dazu unter anderem in der Checkliste.

Eine mögliche Entwarnung erfolgt immer erst nach Rücksprache mit der Polizei. Nach Benachrichtigung der Schulbehörde obliegt in solchen Fällen die weitere Kommunikation der Bildungsdirektion. Das betrifft auch besorgte Anrufe von Eltern, "die auf die Bildungsdirektion umgeleitet werden", heißt es.

(Quelle: apa)

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