Der Bahnhof Bregenz ist am späten Donnerstagnachmittag wegen einer Bombendrohung gesperrt und großräumig abgeriegelt worden. Seitens der Polizei wurde von einer Bombendrohung berichtet, wie sie in den vergangenen Tagen auch für Bahnhöfe in Graz, Linz, Salzburg, St. Pölten und Klagenfurt eingegangen ist. Die Drohung – sie ging an die Landespolizeidirektion – kam per E-Mail gegen 17 Uhr, der Zugverkehr wurde unterbrochen. Kurz vor 20 Uhr konnte Entwarnung in Bregenz gegeben und der Verkehr wieder freigegeben werden.
Was die Fälle eint, ist, dass jeweils nichts Verdächtiges entdeckt wurde und zeitnah Entwarnung gegeben werden konnte. Verschränkte Ermittlungen sind im Laufen, ein möglicher Zusammenhang der Taten wird naturgemäß untersucht. Aufgrund des Inhaltes der Schreiben geht die Polizei davon aus, dass in allen Fällen derselbe Verfasser am Werk war, hieß es am Donnerstag aus Niederösterreich. Den Urhebern droht im Fall der Ausforschung eine mehrjährige Haftstrafe.
Ermittelt wird nun weitestgehend von den Landesämtern für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) in Verbindung mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Als strafrechtliche Grundlage galten vorerst gefährliche Drohung und Landzwang. Details wurden nur spärlich bekannt, auch aus ermittlungstaktischen Überlegungen.
Auf SALZBURG24-Anfrage teilte das Innenministerium mit, dass die Drohungen jeweils per Mail einlangte. Darin hieß es, dass "ein Sprengsatz detonieren" wird. Jede Drohung werde ernstgenommen – Evakuierungen wurden innerhalb weniger Minuten durchgeführt. Es bestehe der Verdacht der Nötigung und der gefährlichen Drohung. Ob ein Zusammenhang zwischen den Vorfällen besteht, ist noch nicht geklärt.
Keine neuen Erkenntnisse nach Bombendrohung in Graz
Die steirische Polizei hatte am Donnerstag vorerst keine neuen Erkenntnisse zur Bombendrohung vom Montagabend gegen den Grazer Hauptbahnhof. Dies betreffe sowohl die Frage nach den Urhebern als auch einen möglichen Zusammenhang mit den Bombendrohungen gegen die anderen Bundesländer-Hauptbahnhöfe. Am Montagabend waren der Grazer Hauptbahnhof und vorsorglich auch der Ostbahnhof evakuiert und beide Gebäude sowie die Umgebung abgesucht worden. Es wurde nichts gefunden, kurz darauf war der Zugverkehr und der Zugang wieder freigegeben. Die Drohung war per E-Mail eingelangt.
Das Versenden der Nachricht an die Polizei per Mail zog sich auch durch alle weiteren Fälle. Keine Ausnahme war hier der Linzer Hauptbahnhof, der am Dienstag geräumt und gesperrt wurde. Nach rund zwei Stunden gab es gegen 17.30 Uhr Entwarnung.
Auch Hauptbahnhof Salzburg betroffen
Am späten Mittwochnachmittag betroffen war der Hauptbahnhof Salzburg. Nach dem Mail-Eingang kurz vor 16 Uhr erfolgte eine Komplettsperre. Der Zugverkehr wurde eingestellt, was Auswirkungen über die Landesgrenze hinaus hatte. Die Polizei suchte das gesamte Gelände ab, nach etwa zweieinhalb Stunden wurde die Sperre wieder aufgehoben. Auf die Frage, ob die Drohung mit den anderen gleich gelagerten Fällen in Österreich zusammenhänge, sagte eine Sprecherin der Landespolizeidirektion Salzburg, "wir ermitteln auch in diese Richtung, aber derzeit können wir es weder bestätigen noch dementieren".
Ebenfalls am Mittwoch geräumt wurde der Klagenfurter Hauptbahnhof, nachdem gegen 21.00 Uhr bei der Landespolizeidirektion Kärnten ein E-Mail mit der Bombendrohung eingelangt war. Gefährliche Gegenstände wurden nicht entdeckt, um 22.35 Uhr wurde der Bahnhof wieder freigegeben.
Ähnlich die Lage am späten Mittwochabend in St. Pölten. Aufgrund der Sperre des Bahnhofs gab es für rund eine Stunde keinen Zugverkehr. Rund 50 Personen, die sich am Areal aufgehalten hatten, wurden aus dem Gefahrenbereich gebracht. Um 23.15 Uhr erfolgte wieder die Freigabe.
Bombendrohung kein Kavaliersdelikt
Als Kavaliersdelikt können die Bombendrohungen keinesfalls angesehen werden, wurde am Donnerstag seitens der Landespolizeidirektion Niederösterreich gewarnt. Bei Ausforschung sei für die Verfasser eine Anklage wegen gefährlicher Drohung (Strafdrohung grundsätzlich bis zu einem Jahr) oder Landzwang (bis zu drei Jahre Strafdrohung) möglich, sagte Chefinspektor Johann Baumschlager.
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(Quelle: salzburg24)