Bis zum Donnerstag hatte die federführende Staatsanwaltschaft Linz keinerlei Informationen von den Schweizer Kollegen. Ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft im Kanton St. Gallen meinte, die Unterlagen seien erst Mittwoch mit der Post nach Österreich gegangen. Somit liegen in Linz noch nicht die Ergebnisse der Hausdurchsuchung und der Befragung des Verdächtigen vor. Auch die Gründe, keine U-Haft zu verhängen, waren unbekannt.
Ermittlungen nach Bombendrohungen auf Bahnhöfen
Ein Schweizer Staatsanwaltschaftssprecher bestätigte auf Anfrage der APA nur, dass die Rechtshilfeersuchen aus Österreich, jene "ersuchten Verfahrenshandlungen durchzuführen", erledigt worden seien.
Schweiz übernimmt Verfahren gegen 20-Jährigen
Nachdem die Schweizer Behörden den Landsmann nicht ausliefern werden, hat die Linzer Staatsanwaltschaft auch einen Antrag auf Übernahme der Strafverfolgung gestellt. Dies sei "zur Kenntnis genommen worden", meinte der Schweizer Sprecher. Eine Entscheidung könne jedoch derzeit nicht getroffen werden, da die laut "Zusatzvertrag" notwendigen Akten und Beweismittel zu dem Fall bisher nicht übermittelt worden seien.
In Linz meinte man dazu nur, die Schweizer Kollegen hätten diese auch anfordern können. Allerdings geht man davon aus, dass die Schweizer dieser Verfahren übernehmen dürften, nachdem sie bereits ein weiteres gegen den Verdächtigen übernommen haben. Der 20-Jährige soll bereits im Jahr 2022 Drohanrufe getätigt haben.
(Quelle: apa)