Mit dem Insolvenzantrag hat die Signa Holding laut Kreditschutzverband von 1870 (KSV) die "Notbremse" gezogen. "Nach Wochen des Schweigens der Unternehmensleitung und der damit verbundenen Ungewissheit bei den Gläubigern, Investoren und anderen Stakeholdern hat nunmehr die Signa Holding GmbH die Notbremse gezogen und den Weg zum Insolvenzgericht eingeschlagen", erklärte der KSV, nach dem das Unternehmen ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt hat.
Signe-Pleite: Benko hat Schulden bei Kurz
Das Unternehmen hat auch Schulden bei der Firma von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Konkret stellte die SK Management 2023 nach einer erfolgreichen Investorensuche für Signa eine Rechnung in Höhe von 2,4 Mio. Euro, davon wurden aber nur 750.000 Euro beglichen, wie ein Sprecher der Kurz-Firma der APA bestätigte. Ausständig sind folglich 1,65 Mio. Euro. Zuvor hatte der "Kurier" darüber berichtet.
Die Investition eines ausländischen Investors, die SK Management vermittelte, belief sich auf insgesamt 100 Mio. Dollar. Angesichts der Insolvenz der Signa Holding GmbH wird Signa die Schulden bei SK Management allerdings nicht mehr begleichen. Die Kurz-Firma muss die Summe als Forderung anmelden und bekommt dann wie andere Gläubiger die Insolvenzquote.
Benko galt als enge Vertrauensperson von Kurz. Während seiner Amtszeit half die türkis-blaue Regierung Benko etwa bei der Übernahme des Leiner-Hauses in der Wiener Mariahilferstraße
Eine der wesentlichen Aufgaben des vom Handelsgericht Wien noch zu bestellenden Insolvenzverwalters sei nun die Prüfung der Werthaltigkeit der direkten Beteiligungen der Signa Holding GmbH. "Aufgrund der Tatsache, dass die direkten Beteiligungen der Signa Holding GmbH wieder eine Vielzahl an Beteiligungen halten, ist das eine Herkulesaufgabe", so der KSV.
Singa-Holding: Beteiligte Gesellschafter
Mit dem Insolvenzantrag habe die Signa Holding die Konsequenzen gezogen, nachdem die Bemühungen um zusätzliche Investorengelder zur außergerichtlichen Sanierung gescheitert seien, so der KSV. Die gesetzliche Mindestquote für ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beträgt 30 Prozent innerhalb von zwei Jahren. Das heißt ein Gläubiger bekommt, sollte die Sanierung gelingen, mindestens 30 Prozent seiner Forderung.
Der KSV weist darauf hin, dass ihm der Insolvenzantrag noch nicht vorliege und deshalb noch keine näheren Angaben zur konkreten Formulierung des Zahlungsvorschlages gemacht werden können.
Die "Signa-Gruppe", die offiziell keine Gruppe ist und viel Energie in die Vermeidung der Konsolidierungspflicht gesteckt hat, besteht, wie der KSV erinnert, aus mehreren hundert Gesellschaften in verschiedenen Ländern, "wobei die wechselseitigen Beteiligungen sich äußerst komplex darstellen". An der den Insolvenzantrag stellenden Signa Holding GmbH sind nachstehende, auch prominente Gesellschafter beteiligt:
- Supraholding GmbH & Co KG A-6020 Innsbruck 54,94 Prozent
- Haselsteiner Familien-Privatstiftung A-9800 Spittal/Drau 15,00 Prozent
- Eugster/Frismag AG CH-8580 Amriswil 10,24 Prozent
- Familie Benko Privatstiftung A-6020 Innsbruck 10,10 Prozent
- Fressnapf Luxembourg GmbH L-6776 Grevenmacher 4,46 Prozent
- Ernst Tanner A-1100 Wien 3,00 Prozent
- AE Familienholding AG CH-Amriswil 1,26 Prozent
- SUPRA Assets GmbH A-6020 Innsbruck 1,00 Prozent
Beteiligung an 36 Kapitalgesellschaften in Österreich
Die Signa Holding GmbH selbst ist direkt an 36 in Österreich befindlichen Kapitalgesellschaften im unterschiedlichen Ausmaß beteiligt. Durch die komplexen Eigentums- und Stiftungskonstruktionen ist die mittelbare oder gegebenenfalls unmittelbare Möglichkeit der Einflussnahme auf einzelne Gesellschaften zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilbar. Insgesamt stehen rund 390 österreichische Unternehmen in Zusammenhang mit Signa, wobei es sich großteils um Projektgesellschaften handelt.
Da es in Österreich kein Konzerninsolvenzrecht gibt, bedeute die bevorstehende Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Signa Holding GmbH nicht, dass über die Tochtergesellschaften automatisch ebenfalls Insolvenzverfahren zu eröffnen sein werden. "Bei jeder Gesellschaft gilt es separat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Hier steht auch die Geschäftsführung dieser Gesellschaften in der Pflicht, da Haftungsfolgen drohen, wenn Insolvenzanträge verspätet gestellt werden", so der KSV.
Dominoeffekt noch nicht abschätzbar
"Aus heutiger Sicht ist es seriös nicht einschätzbar, ob weitere Gesellschaften der 'Signa-Gruppe' einen Insolvenzantrag stellen werden und es zu einem Dominoeffekt kommen wird", sagte Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim KSV1870.
Aus Sicht des KSV hat die Signa-Gruppe in den vergangenen Monaten "durch die sehr eingeschränkte Kommunikation nach außen massiv an Vertrauen eingebüßt". Der KSV1870 wisse aus jahrzehntelanger Erfahrung, dass fehlendes Vertrauen in ein Unternehmen gerade in schwierigen Zeiten mögliche Geldgeber abschrecke.
(Quelle: salzburg24)