Kinderplanung

Verbot von "Social Egg Freezing" laut VfGH verfassungswidrig

Ein möglicher sozialer Druck auf Frauen sei laut VfGH kein ausreichender Grund für das Verbot, auch würden keine ethischen Probleme durch das sogenannte "Social Egg Freezing" entstehen. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 21. Oktober 2025 16:27 Uhr
Das ausnahmslose Verbot des Einfrierens von Eizellen ohne medizinischen Grund ist laut dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Ein möglicher sozialer Druck auf Frauen sei kein ausreichender Grund für das Verbot, auch würden keine ethischen Probleme durch das sogenannte "Social Egg Freezing" entstehen. Da dafür mehrere Neuregelungen nötig sind, wird das Verbot erst am 1. April 2027 aufgehoben, wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag mitteilte.

Der VfGH hatte im Juni über das Thema verhandelt. Dem Fortpflanzungsmedizingesetz zufolge dürfen Eizellen aktuell nur für eine künftige medizinisch unterstützte Schwangerschaft entnommen werden, wenn "ein körperliches Leiden oder dessen dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung entsprechende Behandlung eine ernste Gefahr bewirkt, dass eine Schwangerschaft nicht mehr durch Geschlechtsverkehr herbeigeführt werden kann".

"Social Egg Freezing": VfGH sieht Grundrecht

"Der Wunsch, ein Kind zu haben und daher eine natürliche oder medizinisch unterstützte Methode der Fortpflanzung zu verwenden, ist Teil des Privatlebens und damit ein Grundrecht" nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, hieß es seitens des VfGH. Es dürfe nur beschränkt werden, wenn es beispielsweise zum Schutz der Gesundheit oder der Rechte anderer notwendig ist. Beim "Social Egg Freezing" für eine spätere In-vitro-Fertilisation mit Keimzellen des Partners würden sich keine ethischen und moralischen Probleme ergeben. Gesundheitliche Risiken könnten "mit weniger einschneidenden Mitteln als einem ausnahmslosen Verbot" gemindert werden. So wurden in der Verhandlung etwa Altersgrenzen vorgeschlagen.

Die Bundesregierung hatte damit argumentiert, dass Frauen weder durch Erwartungen der Gesellschaft noch ihres Arbeitgebers unter Druck gesetzt werden sollen, ihren Kinderwunsch durch "Social Egg Freezing" auf später zu verschieben. Möglicher sozialer Druck ist für den VfGH aber kein ausreichender Grund für ein absolutes Verbot. Der Gesetzgeber könne flankierende Maßnahmen - etwa Regelungen über die Bewerbung der Methode - einführen. Auch könnten Aufklärungs- und Beratungspflichten oder Altersgrenzen geboten sein. Zudem müssten das "Social Egg Freezing" und die medizinisch indizierte Entnahme von Eizellen rechtlich nicht völlig gleich behandelt werden.

Plakolm für Chance auf eigene Familie

Positiv reagierte Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP). "Wir müssen für junge Menschen die Chance auf eine eigene Familie so groß wie möglich machen", wird sie in einem Statement zitiert. Dazu gehöre auch Unterstützung, "wenn der natürliche Weg zu einer Familie nicht einfach ist." Das Einfrieren von Ei- und Samenzellen könne eine Möglichkeit dafür sein.

FPÖ lehnt "Social Egg Freezing" ab

Die NEOS und die Grünen begrüßten die Entscheidung. "Social Egg Freezing bedeutet: Wir vertrauen Frauen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen", teilte NEOS-Frauensprecherin Henrike Brandstötter gegenüber der APA mit. "Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Erkenntnis jetzt rasch in einen sorgsamen Gesetzesentwurf einfließt." Die Grüne Frauensprecherin Meri Disoski sprach auf Bluesky von einem "überfälligen Erfolg für Gleichstellung & Selbstbestimmung". Einen Antrag der Grünen, in dem sie die Legalisierung des "Social Egg Freezings" forderten, hatte der Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats kurz vor Bekanntwerden der VfGH-Entscheidung vertagt. FPÖ-Frauensprecherin Rosa Ecker betonte im Ausschuss laut Parlamentskorrespondenz, dass ihre Partei das "Social Egg Freezing" ablehne.

Zufrieden reagierte auch Andreas Obruca, der ärztliche Leiter des Kinderwunschzentrums an der Wien und Präsident der österreichischen Gesellschaft für In-​vitro-Fertilisation (IVF-Gesellschaft). Es handle sich um einen "Meilenstein sowohl für Frauen als auch für Männer zur Selbstbestimmung ihrer Fruchtbarkeit", er hoffe auf eine schnelle Umsetzung. Gleichzeitig sei es die Pflicht der Reproduktionsmediziner und -medizinerinnen, "über die Grenzen, Nebenwirkungen und Hürden des Social Freezings aufzuklären". Er forderte sinnvolle Einschränkungen wie ein Alterslimit bei der Verwendung der eigenen Eizellen.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

21.10.2025
Lange Krankheit

Medienmanager Franz Prenner ist tot

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken