Ermittlungen

Spende von Ex-FPÖ-Funktionär: Verdeckte AfD-Finanzierung?

In Mannheim ist ein AfD-Kandidat für die Kommunalwahl am späten Dienstagabend mit einem Messer angegriffen worden. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 19. Februar 2025 17:03 Uhr
Kurz vor der Bundestagswahl gerät die AfD erneut in eine Parteispendenaffäre. Im Zentrum stehen 2,35 Millionen Euro, die ein Ex-FPÖ-Funktionär für eine groß angelegte Werbekampagne zugunsten der Partei gezahlt haben soll. Doch Ermittler vermuten, dass er nur als Strohmann für den deutschen Milliardär Henning Conle fungierte. Österreichische und deutsche Behörden ermitteln nun wegen des Verdachts auf illegale Parteienfinanzierung und Geldwäsche.

Kurz vor der deutschen Bundestagswahl ereilt die AfD eine neue Parteispendenaffäre. Es geht um eine Werbekampagne im Volumen von rund 2,35 Millionen Euro, die der Ex-FPÖ-Funktionär Gerhard D. der AfD spendiert haben soll. Nach Recherchen des deutschen Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" und des "Der Standard" besteht der Verdacht, dass D. für die Millionentransaktion nur als Strohmann fungierte. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bestätigte am Mittwoch Ermittlungen.

Wie "Spiegel" und "Standard" berichten, soll nach Ermittlungen österreichischer Sicherheitsbehörden der Geschäftsmann D., ehemals Landesgeschäftsführer der FPÖ-Vorarlberg, vor seiner vermeintlichen Spende an die rechtspopulistische Alternative für Deutschland (AfD) eine "Schenkung" in Millionenhöhe erhalten haben - von dem aus Duisburg stammenden Immobilienmilliardär Henning Conle. Demnach soll D. vor wenigen Wochen seiner Bank einen Vertrag vorgelegt haben, laut dem er von Conle 2,6 Millionen Euro geschenkt bekam.

Auf die Nachfrage der Bank, wofür das Geld verwendet werde, soll D. erst von einem Immobilienprojekt gesprochen haben. Doch kurz darauf gingen von seinem Konto 2.349.906 Euro an eine Plakatwerbefirma in Köln. Dieselbe Summe meldete die AfD Anfang Februar der Bundestagsverwaltung. Dabei wird die Partei mit Plakaten in zahlreichen deutschen Städten unterstützt.

Überprüfungen in Österreich

Die österreichischen Behörden gehen laut einer "Spiegel"-Voranmeldung vom Dienstagabend nun unter anderem dem Verdacht der Geldwäsche nach. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bestätigte laut dem "Mittagsjournal" des ORF-Radios Ö1 vom Mittwoch solche Ermittlungen, ohne Näheres bekannt zu machen. Das deutsche Bundeskriminalamt und die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sind laut dem "Spiegel" in den Fall genauso eingeschaltet wie die Finanzmarktaufsicht (FMA), die laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) die Sache aufgrund der Medienberichte prüfe.

Nach dem deutschen Parteiengesetz sind sogenannte Strohmannspenden verboten, bei denen die Identität des tatsächlichen Geldgebers verschleiert wird. Sollte sich der Verdacht erhärten, droht der AfD ein Strafgeld wegen illegaler Parteienfinanzierung in dreifacher Höhe der unzulässigen Spende. Das wären in diesem Fall rund sieben Millionen Euro.

Milliardär Conle soll Wohnsitze in Zürich und London sowie eine Holding im Fürstentum Liechtenstein haben. Bereits in der Vergangenheit soll er die AfD verdeckt unterstützt haben. Die Bundestagsverwaltung verhängte deshalb 2020 ein Strafgeld über fast 400.000 Euro gegen die Partei.

AfD erklärt sich

Ein Sprecher von AfD-Chefin Alice Weidel teilte mit, die Partei und der Bundesvorstand hätten bisher keine Hinweise darauf gehabt, dass D. nur ein Strohmann sei. Er habe der AfD vor der Spende auf Nachfrage mitgeteilt, dass das Geld für die Kampagne "aus seinem eigenen Vermögen stammt" und die Zahlung "insbesondere nicht im Auftrag von Dritten erfolgte". D. und Conle ließen Anfragen am Dienstag zunächst unbeantwortet.

AfD-Schatzmeister Carsten Hütter ergänzte am Mittwoch: "Solange keine Beweise für die erhobenen Behauptungen über eine sogenannte Strohmannspende vorliegen, kann von einer Spendenaffäre keine Rede sein. Er biete eventuell ermittelnden Behörden vollste Transparenz und Mitarbeit an, so Hütter.

Weiter erklärte Hütter demnach: "Herr D. hat gegenüber der Partei mehrfach versichert, dass die Sachspende aus seinem privaten Vermögen getätigt wurde."

Nach AfD-Angaben handelte es sich bei der Spende nicht um eine Geld-, sondern eine Sachspende in Form von Werbeplakaten für die AfD. Deutschlandweit wurden demnach mehr als 6.000 solcher Plakate aufgestellt. Sie sind in auffälligem Gelb gehalten. Union, SPD und Grüne werden darauf in der Migrations-, Energie- oder Wirtschaftspolitik attackiert und die von den deutschen Sicherheitsbehörden in Teilen als rechtsextrem eingestufte AfD als "bürgerliche Alternative" empfohlen. D. habe diese Kampagne eigenständig mit einem "externen Dienstleister aus Nordrhein-Westfalen" vereinbart, so Hütter.

Die Regeln in Deutschland

Parteienspenden in Deutschland über 35.000 Euro müssen laut dpa sofort an den Bundestag gemeldet werden, dieser veröffentlicht sie dann. Parteien dürfen laut Parteiengesetz keine Spenden annehmen, "bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt".

Verstößt eine Partei gegen die Spendenvorgaben des Parteiengesetzes, drohen ihr saftige Strafzahlungen. Werden widerrechtliche Spenden angenommen, müssen Parteien spätestens bis zur Überstellung des Rechenschaftsberichts des betreffenden Jahres ans Parlament diese ebenfalls an den Bundestag weiterleiten. Passiert das nicht, wird die dreifache Summe dieser Spende fällig.

"Sogenannte Strohmannspenden sind in Deutschland aus gutem Grund verboten, da sie den eigentlichen Geldgeber verschleiern und so die Transparenz der Parteienfinanzierung unterlaufen", erklärte Sarah Schönewolf, Sprecherin von abgeordnetenwatch.de am Mittwoch.

Von der Bundestagsverwaltung hieß es auf Nachfrage zur dpa: "Im vorliegenden Fall wäre eine Unzulässigkeit der Spende gegeben, wenn sich die Berichterstattung als richtig erweist. Das würde dazu führen, dass es eine Pflicht gäbe, den Wert der Plakataktion unverzüglich weiterzuleiten. Weitere Auskünfte können zu diesem laufenden Verfahren zurzeit nicht erteilt werden."

Die AfD wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach von der Bundestagsverwaltung wegen rechtswidrig erhaltener Spenden zu Strafzahlungen verpflichtet.

Kritik von SPD und Grünen

Mit Blick darauf wirft die Spende aus Sicht der deutschen Grünen "sehr grundsätzliche Fragen" auf, wie die parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, dem "Handelsblatt" (online) sagte. Neben einer Prüfung durch die Bundestagsverwaltung müsse ermittelt werden, inwiefern hinter den Spenden "ein illegales Finanzierungssystem zugunsten der AfD steht, durch das womöglich auch große Geldsummen gewaschen werden", sagte Mihalic. "Wenn Gelder aus mutmaßlich kriminellen Zusammenhängen in Parteien fließen und damit Wahlkämpfe beeinflussen, schadet das der Demokratie massiv", sagte die Grünen-Politikerin.

Der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte dem "Handelsblatt", der Fall zeige einmal mehr, wie "fragwürdig und intransparent" die AfD mit Geldern umgehe. "Sollten sich die Berichte bestätigen, wäre das ein weiterer schwerwiegender Fall illegaler Parteienfinanzierung bei der AfD."

(Quelle: apa)

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