Bei Kurzarbeit wegen der Coronakrise ersetzt das Arbeitsmarktservice den Großteil des Lohnentgangs. Mit einem neuen Arbeitsplatzsicherungszuschuss werden zusätzlich den Arbeitgebern aus dem Ausgleichstaxfonds alle nach Abzug der AMS-Kurzarbeitsförderung verbleibenden Kosten für die Dauer der Kurzarbeit ersetzt. "Mit dieser Maßnahme soll ein zusätzlicher Anreiz zum Erhalt der Arbeitsplätze gesetzt werden, da für begünstigte Behinderte in Zeiten der Kurzarbeit somit keine Lohn-oder Lohnnebenkosten anfallen", schreibt Anschober in einer Aussendung.
Zusätzliche Unterstützungen für Menschen mit Behinderung
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen, die nicht zur Kurzarbeit angemeldet werden, werden die bestehenden Arbeitsplatzsicherungszuschüsse um 50 Prozent gesteigert und die Obergrenze für Neugewährungen im Falle eines bedrohten Arbeitsplatzes für drei Monate erhöht. Selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer mit Behinderungen sollen zusätzlich zu den bestehenden Unterstützungen einen monatlichen Überbrückungszuschuss beziehen können.
Die Kosten der Maßnahmen werden nach Angaben des Sozialministeriums für drei Monate auf rund sechs Mio. Euro geschätzt. Anträge sind ab sofort (und vorerst bis zum 30.6.) beim Sozialministeriumsservice einzubringen.
(Quelle: apa)






