Veröffentlicht: 14. April 2025 12:26 Uhr
Im Fall Kellermayr hat die Staatsanwaltschaft Wels gegen den Freispruch für einen Deutschen Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet.
Der 61-Jährige hatte sich wegen gefährlicher Drohung mit Suizidfolge vor Gericht verantworten müssen. Da seine E-Mails und Twitter-Nachrichten (heute X Anm.) für das Schöffengericht nicht eindeutig mitursächlich für den Suizid der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr gewesen seien, wurde er vergangenen Donnerstag nicht rechtskräftig freigesprochen.
Nach der Urteilsverkündung hatte sich die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit genommen. Am Montag teilte ein Staatsanwaltschaftssprecher mit, Rechtsmittel zu ergreifen.
(Quelle: apa)