Die aktuelle und genauere Auslegung der Bestimmung des VwGH, dass es unzulässig sei, wenn die Nichtraucherzonen eines Lokals nur via den Raucherbereich erreicht werden können, sei "auf jeden Fall" eine erfreuliche Sache. "Wir werden nun die Landeshauptleute und die zuständigen Behörden über die Durchsetzungspflicht informieren", so eine Stöger-Sprecherin zur APA.
Es sei demnach unzulässig, dass die Nichtraucherzonen eines Lokals nur über den Raucherbereich erreicht werden können. Das lege auch die Nichtraucherschutz-Kennzeichnungsverordnung nahe. Danach ist vor Betreten des Lokals bzw. des einzelnen Gastraums durch Hinweisschilder deutlich zu machen, ob im Lokal bzw. im konkreten Gastraum geraucht werden darf.
Bei mehreren Gasträumen ist zusätzlich der Hinweis "Abgetrennter Raucherraum im Lokal" vorgeschrieben. Der Gast müsse in diesem Fall aber nicht damit rechnen, einen Raucherraum betreten zu müssen, um in den Bereich zu gelangen, den er aufsuchen möchte, meint der VwGH.
"Betroffen und erschüttert" vom VwGH-Erkenntnis zeigte sich Wilhelm Turecek, seines Zeichens Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer. "Das ist ein Hammer, dieses Urteil geht gegen die Gastronomie. Da sind ja Millionen von Euro investiert worden. Wenn die Umbauten jetzt plötzlich alle nicht mehr konform sein sollen - wer soll denn das alles bezahlen?", so Turecek im APA-Gespräch.
(Quelle: salzburg24)