Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) informierte in einer Erklärung am Mittwochabend darüber, dass alle 279 Gemeinden unter Quarantäne gestellt werden. Die Heimatgemeinde darf nur dann verlassen werden, wenn es um die Deckung der Grundversorgung geht, um die Daseinsvorsorge oder um zur Arbeit zu kommen und dann nur zum nächsten Ort.
Coronavirus: Fahrt in nächsten Ort erlaubt
Es ist nur eine Fahrt in den nächsten Ort erlaubt, sofern es im eigenen Ort keinen Arzt, keine Apotheke, kein Lebensmittelgeschäft oder keine Bank gibt. Dann dürfe die Gemeinde verlassen werden. "Was zum Beispiel nicht geht ist, in einen anderen Ort zu fahren, wenn im eigenen Dorf ein Lebensmittelgeschäft zur Verfügung steht", erklärte Platter.
Tirol: Warenverkehr unter Voraussetzungen erlaubt
Zudem grenze sich Tirol zu seinen Nachbarn ab. Das heißt, dass nur jene nach Tirol einreisen dürfen, die in Tirol zu Hause sind oder in der kritischen Infrastruktur oder Versorgung arbeiten. Der Warenverkehr bleibt unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
(Quelle: apa)