Der Fall sei "moralisch schockierend", räumte Richter Andreas Böhm in der Urteilsbegründung ein. Das Beweisverfahren habe aber keinen eindeutigen Nachweis erbracht, dass die mittlerweile knapp 24 Jahre alte Tochter zur Duldung des Beischlafs gezwungen oder überredet wurde. Im Zweifel wurde auch davon ausgegangen, dass es zu den Übergriffen erst kam, nachdem die Tochter bereits das 18. Lebensjahr vollendet hatte. Die junge Frau ist laut einem Gutachten psychisch schwer beeinträchtigt.
Der Strafrahmen für einvernehmlichen Sex mit einer Person, mit der man in gerader Linie verwandt ist, beträgt grundsätzlich bis zu einem Jahr Haft. Der Schöffensenat hielt die Hälfte davon für angemessen, die dem Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen wurde, weil er keine einschlägigen Vorstrafen hatte. Man könne "keine unbedingte" verhängen, "nur weil es moralisch entsetzlich ist", sagte der Richter.
Der 48-Jährige, der von Ende Juli bis Anfang Oktober 2013 in U-Haft gesessen war, nahm die Strafe sofort an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt im Dezember das inzestuöse Verhältnis zur leiblichen Tochter dergestalt beschrieben, als wäre dies weiter nichts Ungewöhnliches: "Das hat sich so ergeben." Nachdem ihn seine Lebensgefährtin aus der Wohnung geworfen hatte, sei er mit der Tochter zunächst in ein Heim und später in eine Wohnung gezogen: "Da hat das Thema angefangen, wie das mit dem Vater ist." Man habe sich wiederholt über intime Kontakte unterhalten, "beim dritten Mal haben wir uns geeinigt".
Zu Beginn habe er "ein bis zwei Mal pro Woche" Sex mit der Tochter gehabt: "Dann ist es immer mehr geworden. Es war eine Beziehung." Eigenen Angaben zufolge machte der Vater im Jänner 2012 mit der Tochter Schluss. Danach brachte die damals fast 22-Jährige einen Buben zur Welt, der massive gesundheitliche Beeinträchtigungen aufwies. Unter anderem hatte der Kleine an jeder Hand sechs Finger und am rechten Fuß sechs Zehen.
(Quelle: salzburg24)