Angriff im Oktober

Tödliche Hundeattacke in Naarn: Strafantrag gegen Halterin eingebracht

Veröffentlicht: 21. Februar 2024 16:16 Uhr
Im Fall jener tödlichen Hundeattacke in Naarn wurde ein Strafantrag gegen die Hundehalterin eingebracht. Zudem wurde die getötete Joggerin wohl von allen drei Hunden der Frau angefallen.
SALZBURG24 (AG)

Im Fall der tödlichen Hundeattacke auf eine Joggerin in Naarn (Bezirk Perg) Anfang Oktober 2023 hat die Staatsanwaltschaft Linz Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung gegen die Halterin eingebracht. Sie gehe davon aus, dass „alle Tiere zugebissen haben“, bestätigte eine Sprecherin einen Bericht auf „heute.at“ am Mittwoch. Die Verhandlung ist für 7. März anberaumt.

Joggerin in Naarn von drei Hunden angegriffen

Am 2. Oktober war die Frau beim Joggen von – so die ursprüngliche Annahme – einem American Staffordshire Terrier angefallen worden. Die Halterin war mit dem Rüden sowie zwei weiteren Hündinnen aus der Zucht Gassi, als sie plötzlich von dem männlichen Tier niedergerissen wurde. Als die 37-Jährige wieder aufblickte, sah sie, dass alle drei Hunde bei der 60-jährigen Sportlerin waren.

Neue Details nach tödlicher Hundeattacke in OÖ

Nach einer Hundeattacke in Naarn (Bezirk Perg), bei der eine 60-jährige Joggerin totgebissen worden war, hat nun die Hundehalterin in ihrer Einvernahme angegeben, mit insgesamt drei Tieren unterwegs …

Den Angriff habe die Halterin nicht mehr abwehren können, so die Staatsanwaltschaftssprecherin. Die Joggerin wurde tot gebissen. Wie ein DNA-Abgleich zeigte, dürften tatsächlich alle Tiere die 60-Jährige, die auf einem Feldweg wohl von hinten angelaufen kam, angegangen seien.

Tödliche Hundeattacke: Bis zu drei Jahre Haft für Halterin

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die inzwischen 38-jährige Frau keine „ausreichende Kontrolle“ über ihre Hunde gehabt habe und sie auch körperlich nicht in der Lage gewesen sei, die Tiere vom Opfer wegzubringen. Der Fall soll am 7. März am Landesgericht Linz verhandelt werden. Daher wurde Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung gestellt. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft. Die Halterin habe bisher im Wesentlichen den Tathergang bestätigt, stelle jedoch in Abrede, mit den drei Hunden überfordert gewesen zu sein.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

08.10.2023
Haftstrafe droht

Tote Joggerin in OÖ: Hundehalteverbot für Paar

Von SALZBURG24 (tp)
Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken