Prozess

Schaden von über 600.00 Euro: Kärntner nach Großbetrug mit Waschmaschinen verurteilt

Waschmaschinen und Trockner hat ein 56-jähriger Kärntner einer Wohngesellschaft verrechnet, die Geräte aber nie geliefert. Es entstand ein Schaden von über 600.000 Euro. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 18. September 2025 15:24 Uhr
Wegen gewerbsmäßig schweren Betruges ist am Donnerstag ein 56-jähriger Mann am Landesgericht Klagenfurt zu 24 Monaten Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden.

Der Mann gab zu, in 224 Fällen Waschmaschinen und Trockner einer Wohngesellschaft verrechnet, die Geräte aber nicht geliefert zu haben. Der Schaden wurde mit mehr als 600.000 Euro beziffert. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Im Dezember 2019 hatte der Angeklagte mit den strafbaren Handlungen begonnen und setzte diese fort, bis er im August 2024 aufflog. Der 56-Jährige war im Unternehmen seiner Familie tätig, das Haushaltselektrogeräte vertrieb und reparierte. Das Unternehmen hatte eine jahrzehntelange Geschäftsbeziehung mit der Genossenschaft, die Wohnungen errichtet und verwaltet und kümmerte sich exklusiv um die Objekte der Genossenschaft.

Staatsanwältin: Vertrauen ausgenützt

"Diese Vertrauensbasis und nicht adäquate Kontrollen hat der Angeklagte begonnen auszunutzen. So kam es, dass er Waschmaschinen und Trockner zigfach in Rechnung gestellt hat, obwohl sie nicht geliefert wurden", erklärte Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth. Oft stellte er nur viel günstigere, minderwertige Geräte auf, wenn er doch hochwertige Waschmaschinen bestellte, verkaufte er sie privat und streifte das Geld ein.

Dem Mann wurden auch falsche Beweisaussage und Verleumdung zur Last gelegt. Er habe nämlich nicht nur die Schuld von sich gewiesen, sondern auch einen Geschäftspartner angezeigt, obwohl der mit den Taten gar nichts zu tun hatte. Erst als das langwierige Ermittlungsverfahren immer weitere Kreise zog, legte der Mann ein vollinhaltliches Geständnis ab.

Verteidiger: "Verlockende Gelegenheit"

Verteidiger Hans Gradischnig führte ins Treffen, dass sich für den Angeklagten eine "besonders verlockende Gelegenheit" ergeben habe: "Die 224 Rechnungen wurden von der Genossenschaft bezahlt, ohne dass auch nur einmal eine Überprüfung durchgeführt wurde. Es wurden nicht unterzeichnete Lieferscheine beigelegt." Auf die Idee sei sein Mandant überhaupt nur gekommen, weil er versehentlich einmal eine Rechnung gestellt hatte, die beglichen wurde, obwohl nicht geliefert worden war. Das nützte der Mann in Folge weiter aus.

Der bisher unbescholtene 56-Jährige bekannte sich vollumfänglich schuldig, er stritt auch die Schadenshöhe nicht ab. Das Geld habe er wegen massiver finanzieller Probleme benötigt, sagte er vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Mathias Polak.

Angeklagter reumütig und geständig

Dem Angeklagten war mildernd zugute gekommen, dass er unbescholten und reumütig geständig war, sagte Polak in seiner Urteilsbegründung. Dass er das Geld für seine Familie verwendet habe, sei "etwas anderes, als wenn man jemandem Geld entlockt und das Geld in eigenem Vermögen parkt". Dennoch, betonte der Richter: "Es lag keine verlockende Gelegenheit vor."

Alles in allem sei man bei der Strafbemessung im unteren Drittel geblieben - im Extremfall hätten dem Mann bis zu zehn Jahre Haft gedroht. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Wohlgemuth gab keine Erklärung ab.

(Quelle: apa)

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