Der Nationalratspräsident ist in Österreich nicht abwählbar – ganz egal, wie er handelt. Die Petitionsplattform #aufstehn orten darin eine verfassungsrechtliche Lücke. Diese gefährde die Demokratie. Man fordere daher die Einführung einer gesetzlichen Abwahlmöglichkeit. Über 21.000 Menschen unterstützen die Kampagne bereits.
Was macht der Nationalratspräsident in Österreich?
Protokollarisch ist der Nationalratspräsident nach dem Bundespräsidenten die zweithöchste Person im Staat. Er ist der höchste Repräsentant des österreichischen Nationalrats und leitet unter anderem dessen Sitzungen. Er leitet also die Debatten an, hat Einfluss auf die Redezeit und darauf, welche Themen diskutiert werden. Mit dieser Macht könne er unliebsame Debatten verhindern oder politische Prozesse verzögern, meinen die Petitionsinitiatoren.
Weil Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) immer wieder für Diskussionen sorgt, fordern die Petitionsinitiatoren nun eine Abwahlmöglichkeit. Rosenkranz hatte in den vergangenen Monaten unter anderem mit einer Anzeige wegen Amtsmissbrauchs und der Duldung von NS-Begriffen im Parlament für Schlagzeilen gesorgt.
Fehlende Abwählmöglichkeit „unverständlich“
„Der Nationalratspräsident ist das einzige hohe Staatsorgan, das aus seinem Amt nicht entfernt werden kann“, hebt Verfassungsexperte Heinz Mayer in einer Aussendung von #aufstehn hervor. Warum das so ist, sei ihm unverständlich. In vielen anderen Ländern sei die Abwahl von Personen in vergleichbaren Ämtern möglich.
Diese Möglichkeit müsse es auch in Österreich geben, weshalb #aufstehn die Petition ins Leben gerufen hat. „Wir möchten die Unterschriften noch vor der Sommerpause an die Regierung und die Abgeordneten des Nationalrats übergeben”, kündigt Fatima Jost von #aufstehn an. „Dann liegt es an der Politik, unsere Demokratie zu schützen.“
(Quelle: salzburg24)