Der 52-Jährige soll übermüdet und durch sein Handy abgelenkt gewesen sein, als er auf einen Lkw auffuhr. Der Ukrainer wurde wegen grob fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gemeingefährdung schuldig gesprochen.
Der Unfall hatte sich am 1. April in den Morgenstunden Richtung Wien ereignet. Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft "jegliche Sorgfalt im Straßenverkehr außer Acht gelassen haben" und auf feuchter Fahrbahn ungebremst mit 112 km/h in das Heck eines Sattelanhängers gekracht sein. Der Lkw hatte eben vom Beschleunigungsstreifen auf die erste Spur gewechselt. Vier weibliche Businsassen im Alter von 53, 54, 61 und 64 Jahren starben an der Unfallstelle. Eine 58-Jährige erlag Tage später ihren Verletzungen. Zwei Insassinnen wurden schwer verletzt.
Tausende Kilometer Fahrt ohne längere Pause
Der Lenker gab Fahrlässigkeit zu, bestritt aber grobe Fahrlässigkeit. Laut Auswertung seiner Handydaten soll er auf dem Weg von Italien in die Ukraine von 31. März bis 1. April insgesamt 2.045 Kilometer mit nur kurzen Pausen gefahren sein. Eine Minute vor dem Unfall soll der 52-Jährige einen Messengerdienst am Handy offen gehabt haben. Der Angeklagte gab laut Dolmetscherin an, dass er das Mobiltelefon nicht unmittelbar vor dem Zusammenstoß verwendet habe. Er berichtete, dass er den Lkw vor sich gesehen habe, aber auf der linken Spur seien viele Autos gefahren. Kurz darauf kam es zur Kollision. "Ich gehe schlafen mit diesen Bildern und wache auf mit diesen Bildern", sagte er im Rückblick auf den Unfall. "Ich wünsche das niemandem." Laut einem Sachverständigen hätte der Angeklagte die Geschwindigkeit ab Bemerken des Lkws noch rechtzeitig anpassen können, um eine Kollision zu verhindern.
Lenker nach tödlichem Unfall in U-Haft genommen
Der Ukrainer wurde nach der Kollision in U-Haft genommen, Mitte April wurde er entlassen. Der 52-Jährige musste 3.000 Euro Kaution hinterlegen und den Reisepass abgeben. Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Lenker des Lastwagens mit spanischer Zulassung wurden eingestellt. Der 43-Jährige berichtete im Prozess als Zeuge, dass er nach dem Wechsel auf die erste Spur eine Kollision gespürt habe. Den Kleinbus hatte der Peruaner laut Dolmetscher vor dem Crash nicht gesehen. Ein Landsmann, Beifahrer im Lastwagen, konnte keine näheren Angaben machen, weil er zum Unfallzeitpunkt die Augen geschlossen hatte. Zwei Frauen, die bei der Kollision schwer verletzt worden waren, erschienen nicht als Zeuginnen.
In der Urteilsbegründung wies die Einzelrichterin darauf hin, dass der Angeklagte zahlreiche Kilometer ohne relevante Pausen gefahren sei und vor der Kollision mit dem Lkw kein relevantes Bremsmanöver eingeleitet habe. Der Beschuldigte sei übermüdet und abgelenkt gewesen. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren wirkten sich u.a. der bisher ordentliche Lebenswandel und das teilweise Geständnis mildernd aus. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
(Quelle: apa)