Kriterien im Überblick

Unterstützung für ausbleibenden Unterhalt

ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Paar mit einem Kind steht auf einer Zwei-Euro-Münze, die auf Geldscheinen liegt, aufgenommen am 16.02.2011. Wegen hoher Mietkosten rutschen einkommensschwache Familien laut einer Studie in vielen größeren deutschen Städten, wie zum Beispiel Frankfurt, unter Hartz-IV-Niveau. Foto: Andreas Gebert dpa (zu dpa/lhe "Studie: Nach Abzug der Miete viele arme Familien unter Hartz-IV" vom 22.07.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Veröffentlicht: 27. März 2021 12:28 Uhr
Die Regierung hat den erleichterten Zugang zum Unterhaltsvorschuss um drei weitere Monate verlängert. Bis Ende Juni gilt damit, dass der Vorschuss auch ohne vorherigen Exekutionsantrag bei Gericht gewährt werden kann, teilten Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) am Samstag mit. Laut Raab springt der Staat heuer mit 143 Mio. Euro für ausbleibende Unterhaltszahlungen ein.

An sich wird der Zuschuss nur dann gewährt, wenn drei Kriterien erfüllt sind: Es muss ein entsprechender gerichtlicher Beschluss oder Vergleich vorliegen, der Zahler in Verzug sein und das Kind einen Exekutionsantrag stellen. Letzteres fällt mit der seit Ende März 2020 geltenden Erleichterung weg. In weiterer Folge holt sich der Staat den Unterhaltsvorschuss beim säumigen Elternteil zurück.

SPÖ fordert Initiative gegen Kinderarmut

Der SPÖ geht die Maßnahme nicht weit genug. SP-Frauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek forderte in einer Aussendung eine Unterhaltsgarantie für Kinder, die keinen oder nur geringen Unterhalt beziehen. "Regelmäßig schlagen Frauenorganisationen und Alleinerziehende Alarm und die Regierung stellt sich taub", kritisierte Heinisch-Hosek in einer Aussendung und forderte eine Initiative gegen Kinderarmut.

(Quelle: apa)

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