Die Begünstigten seien allesamt zum ersten Mal in Haft gewesen, hätten eine oder höchstens zwei Verurteilungen aufgewiesen und sich im Strafvollzug diszipliniert verhalten, hieß es. Im vergangenen Jahr waren 15 Gefangenen in den Genuss der traditionellen Weihnachtsamnestie gekommen. Insgesamt gab es im heurigen Jahr 34 Haftentlassungen aufgrund von Begnadigungen. Zudem gab es 76 Fälle von gnadenweisen Beschränkungen der Auskunft aus dem Strafregister.
Früher bis zu 600 Fälle von Weihnachtsamnestie
Die Zahl der Begnadigungen zur Weihnachtszeit war in den vergangenen Jahren tendenziell zurückgegangen, hat sich aber in den letzten Jahren stabilisiert. 2016 profitierten zwölf Personen von der Weihnachtsamnestie, 2017 waren es 13 Begnadigungen. In früheren Jahren kamen bei der Weihnachtsamnestie oft bis zu 600 Häftlinge frei. Seit 2003 die Einzelbegnadigung auch während des Jahres eingeführt wurde, gehen die Enthaftungen zur Weihnachtszeit allerdings zurück.
(Quelle: apa)