Ankündigung am Montag

Vertragsverletzung: Weiteres EU-Verfahren gegen Österreich

Veröffentlicht: 16. Dezember 2024 13:49 Uhr
Österreich ist erneut ins Visier der EU-Kommission geraten. Ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren wird eröffnet. Grund ist die Nichteinhaltung der Vorschriften zur Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Die Europäische Kommission hat am Montag in Brüssel angekündigt, ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich zu eröffnen. Grund ist die Nichteinhaltung der EU-Vorschriften zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Weiters erhält Wien wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie ein ergänzendes Schreiben aus Brüssel. Wegen der nicht korrekten Umsetzung des Data-Governance-Gesetzes droht Wien eine Klage vor dem EU-Gerichtshof.

Die EU-Regeln zur Anerkennung von Qualifikationen sollen Freiberuflichen und Angestellten ihre vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtern. Ausnahmsweise können Mitgliedstaaten bei Berufen, die die öffentliche Gesundheit und Sicherheit betreffen, die Qualifikationen im Voraus überprüfen. Die Kommission ist der Ansicht, dass 22 Mitgliedstaaten in ungerechtfertigter Weise Vorabkontrollen für mehrere Berufe verlangen, die nicht die Bedingungen dafür erfüllen.

Mängel müssen in zwei Monaten beseitigt werden

Die betroffenen EU-Staaten haben nun zwei Monate Zeit, um Brüssel zu antworten und die beanstandeten Mängel zu beseitigen. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, als nächsten Schritt im Verfahren eine sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.

Die Freizügigkeitsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Einreise und Aufenthalt von erweiterten Familienangehörigen von EU-Bürgern zu erlauben und zu erleichtern. Diese Familienmitglieder haben dann dieselben Rechte wie unmittelbare Familienangehörige. Die Kommission kritisiert, dass nach österreichischem Recht Personen, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, bestimmte Rechte aus der Richtlinie wie das unmittelbare Recht auf Arbeit nicht erhalten würden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass heute mehr Bestimmungen der Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden als zum Zeitpunkt der Versendung des ersten Aufforderungsschreibens, und sendet darum ein weiteres. Österreich hat wiederum zwei Monate Zeit, um zu antworten und die Mängel zu beheben. Sonst kann Brüssel eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.

Stellungnahme an Österreich

Eine solche Stellungnahme werden Österreich und neun weitere EU-Länder nun erhalten, weil sie laut Kommission die für die Umsetzung des Data-Governance-Gesetzes zuständigen Behörden nicht korrekt benannt und zur Umsetzung des Gesetzes ermächtigt haben. Der Data Governance Act soll die gemeinsame Nutzung von Daten über Sektoren und EU-Länder hinweg erleichtern. Das EU-Gesetz legt Regeln für die Neutralität von Datenmittlern fest, die Einzelpersonen und Unternehmen mit Datennutzern verbinden. Die zehn Länder haben zwei Monate Zeit, die Regelung korrekt umzusetzen. Andernfalls kann die Kommission die Fälle vor den Gerichtshof der Europäischen Union bringen.

(Quelle: apa)

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