Die beiden 38-jährigen nunmehrigen Rechtsanwaltsanwärter mussten sich wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligte verantworten. Sie bekannten sich nicht schuldig. Ein Urteil sollte am kommenden Montag (2.6.) ergehen.
Laut Staatsanwältin Michaela Obenaus ist in 14 verschiedenen Verlassenschaftsverfahren von 2003 bis 2007 ein Gesamtschaden von rund 315.000 Euro entstanden. Der Hauptangeklagte soll durch mehrere Überweisungen und Barabhebungen, die er in seiner Funktion als Gerichtskommissär getätigt hatte, Gelder für eigene Zwecke verwendet haben. Der emeritierte Notar hatte durch die plötzliche Auflösung einer Kanzleipartnerschaft im Jahr 2002 wieder eine neue Kanzlei aufbauen müssen. Dadurch sei er in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Die abgezweigten Gelder seien unter anderem für die Begleichung von eigenen Steuerschulden verwendet worden. "Es tut mir wirklich leid, aber in der damaligen Situation habe ich für mich keinen anderen Ausweg gesehen", so der Angeklagte. "Wie haben Sie das gemacht?", wollte die Staatsanwältin wissen. Er habe gewusst, wo bestimmte Akten standen. Die Überweisungen habe er selbst durchgeführt. In seinem Sprengel habe er bei jeder Bank ein Konto gehabt.
Um Amtsmissbrauch ging es in einem Fall einer 2005 verstorbenen 97-jährigen Pensionistin. Der Notar habe das Verlassenschaftsverfahren seinem damaligen Notariatskandidaten überlassen, das dieser "mehr oder weniger alleine" bearbeitet habe. Die Suche nach Erben habe sich jedoch schwierig gestaltet und sei zunächst erfolglos geblieben. Als Verlassenschaftskurator fungierte ein ebenfalls 38-Jähriger, der allerdings nicht beim Hauptangeklagten beschäftigt war.
Man sei in regelmäßigen Telefonkontakt gestanden und sich im Durchschnitt alle zwei Wochen getroffen, um gemeinsam Akten zu besprechen, so der Notar. Der Kurator habe in der Folge eine Historikerkanzlei mit der Erbensuche beauftragt, die letztlich in Kanada fündig wurde. Diesbezügliche Protokolle sollen dann darüber unrichtige Angaben enthalten haben.
Am Montagnachmittag wurde der Zweitangeklagte am Landesgericht in St. Pölten einvernommen. Laut Anklage soll er als Beteiligter in einem Verlassenschaftsverfahren unrichtige Angaben in Protokollen gemacht haben. Er bekannte sich nicht schuldig.
(Quelle: salzburg24)





