Nationalrat

Österreich vor Verschärfung des Waffenrechts

Das Waffenrecht in Österreich dürfte verschärft werden. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 21. September 2025 08:00 Uhr
Der Nationalrat startet am Mittwoch nach der Sommerpause mit einer dicht gefüllten Tagesordnung. Wichtigster Beschluss ist eine Verschärfung des Waffenrechts, drei Monate nach dem Amoklauf in Graz. Vorgesehen sind ein höheres Mindestalter, strengere Kontrollen und eine längere Abkühlphase.

Gut drei Monate nach dem Amoklauf an einem Grazer Gymnasium mit zehn Toten beschließt der Nationalrat kommenden Mittwoch in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause eine Verschärfung des Waffengesetzes. In dem Paket enthalten ist ein höheres Mindestalter für den Erwerb sowie eine ausgedehnte Abkühlphase nach Kauf der Waffe. Weiters auf der Tagesordnung findet sich eine kleinere ORF-Novelle, die das Ende des Anhörungsrechts der Landeshauptleute bei Landesdirektoren bringt.

Zu Beginn des Plenartags wird des vormaligen Zweiten Nationalratspräsidenten Heinrich Neisser (ÖVP) in einer Trauerminute gedacht. Der ÖVP-Politiker war im August 89-jährig in Folge eines Unfalls verstorben.

"Aktuelle Stunden" zu Klima und Bildung

Inhaltlich wird die Sitzung mit einer "Aktuellen Stunde" eingeleitet, für die die NEOS ein Bildungsthema vorgeben werden. Bei der anschließenden "Aktuellen Europastunde" geht es auf Wunsch der Grünen um die Klimaziele. Für eine "Dringliche Anfrage" wäre seitens der Opposition zunächst die FPÖ am Zug.

Die Freiheitlichen werden wohl ohnehin initiativ werden, hat ihr Generalsekretär Christian Hafenecker doch angekündigt, dass man den Antrag auf U-Ausschuss zur Causa Pilnacek in der Sitzung einbringen werden. Dazu könnte zumindest eine Kurzdebatte stattfinden. Im Anschluss wird sich der Geschäftsordnungsausschuss mit dem Antrag befassen müssen. Gibt der in den kommenden vier Wochen grünes Licht, ist der Ausschuss de facto startbereit.

Höheres Mindestalter für Waffen-Kauf

Größter Beschluss der Sitzung ist die Verschärfung des Waffenrechts. Vorgesehen ist, dass das Mindestalter für den Besitz von Schusswaffen der Kategorie B (etwa Pistolen und Revolver) von 21 auf 25 Jahre und bei der Kategorie C (z.B. Flinten und Büchsen) von 18 auf 21 Jahre angehoben werden soll. Für den Erwerb letzterer soll künftig auch eine Waffenbesitzkarte bzw. ein Waffenpass notwendig sein.

Die klinisch-psychologischen Gutachten sollen künftig nicht nur bei Erstantrag, sondern auch nach einer fünfjährigen Probephase verpflichtend sein. Außerdem ist alle fünf Jahre eine Überprüfung der Zuverlässigkeit vorgesehen. Ferner soll die sogenannte "Abkühlphase" beim Erwerb einer Schusswaffe von drei Werktagen auf vier Wochen verlängert und der Datenaustausch zwischen den Behörden (etwa mit der Stellungskommission) verbessert werden.

Aus für Anhörungsrecht

Eine weitere gesetzliche Materie, die in der Sitzung abgehakt wird, betrifft den ORF. Dabei wird der Passus, dass der ORF-Generaldirektor vor der Erstattung von Vorschlägen für die Landesdirektor an den Stiftungsrat eine Stellungnahme des betreffenden Landes einholen muss, ersatzlos gestrichen. Weiters gibt es Entlastungen für Betriebe. Künftig soll die zu leistende Gebühr alleine von der Lohnsumme abhängig sein und nicht mehr bezogen auf Betriebsstätten berechnet werden.

Schließlich finden sich auf der Tagesordnung noch drei Volksbegehren. Gefordert wurden darin die Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe, ein ausnahmsloses Verbot von Glyphosat sowie eine verfassungsrechtliche Bestimmung, die Österreich explizit den Beitritt zur NATO untersagt. Alle drei Initiativen hatten die für eine parlamentarische Behandlung notwendige Grenze von 100.000 Unterstützungserklärung relativ knapp überquert.

 

(Quelle: apa)

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