Reiserecht

Waldbrand im Urlaubsziel? Diese Möglichkeiten habt ihr

Reisende haben im Falle von Naturkatastrophen verschiedene Rücktritts- und Stornomöglichkeiten. Bild aufgenommen am 27. Juli in Montenegro.
Veröffentlicht: 28. Juli 2025 14:59 Uhr
Waldbrände in Urlaubsgebieten machen derzeit vielen Tourist:innen Sorgen. Was ihr im Fall der Fälle tun könnt, um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben, erklärt eine Juristin des ÖAMTC.

Da die Gefahr von Waldbränden in vielen Urlaubsländern derzeit sehr hoch sei, sei es für Reisende wichtig, sich im Vorhinein über Rücktritts- und Stornomöglichkeiten zu informieren. Ob es sich um Pauschalreisende oder Individualreisende handle, mache dabei jedoch einen Unterschied, hieß es am Montag in einer Aussendung des ÖAMTC.

Kostenfreier Rücktritt bei Pauschalreisen

Für Pauschalreisende gelte laut ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner: „Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände – etwa Naturkatastrophen wie Waldbrände – die Durchführung der Reise oder die Anreise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich wird, ist ein kostenfreier Rücktritt möglich." Bei Einschränkungen im Pauschalreiseverlauf, wie einer Sperre von Sehenswürdigkeiten ohne adäquaten Ersatz, könne eine Preisminderung in Frage kommen.

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Im Vorhinein sei entscheidend, sich kurzfristig über die aktuelle Lage zu informieren. "Wenn ein Brandgebiet die konkrete Reiseroute oder den Urlaubsort betrifft und dadurch etwa Anreise oder Aufenthalt erheblich gestört werden, kann das einen kostenlosen Rücktritt rechtfertigen", so die Expertin.

Kompliziertere Stornierung bei Individualreisen

Bei Individualreisenden sei ein kostenfreier Rücktritt vom Flug nur dann möglich, wenn das Flughafengelände selbst betroffen sei. Ob die Unterkunft storniert werden könne, hänge vom jeweiligen nationalen Recht oder einer Kulanzlösung ab.

Treten Naturkatastrophen oder extreme Wetterlagen erst vor Ort auf, müsse laut Pronebner bei Pauschalreisen der Veranstalter den Rücktransport organisieren und dafür aufkommen. Auch eine Rückerstattung eines Teils der Kosten sei möglich. Bei Individualreisen sollte mit der Reiseversicherung Absprache gehalten werden, ob für den konkreten Fall die Kosten für den Reiseabbruch übernommen werden, hieß es in der Aussendung.

Airlines müssen Unterkunft und Mahlzeiten stellen

Wer wegen gesperrter Flughäfen nicht nach Hause reisen könne, der habe Anspruch darauf, von Airlines oder Reiseveranstaltern betreut zu werden, etwa mit Mahlzeiten oder einer Unterkunft.

(Quelle: apa)

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