Die AK habe die Klauseln des Unternehmens Canal+ durchforstet und eine Klage eingebracht, teilte die Kammer am Montag mit. Auch bei weiteren Klauseln habe sich Canal+ verpflichtet, diese nicht mehr zu verwenden. Wurde ein Abo bei Canal+ abgeschlossen, mussten Konsumentinnen und Konsumenten bisher eine Aktivierungsgebühr von 29,90 Euro zahlen. Die Klausel sei laut AK rechtswidrig, Canal+ habe sich mit der Kammer darauf geeinigt, die Gebühr auf Antrag des Kunden zurückzuzahlen.
Wer eine Aktivierungsgebühr bezahlt und in der Vergangenheit nicht bereits rückerstattet bekommen hat, bekomme nun ein Schreiben von Canal+ mit Informationen zur Rückforderung. Wer kein Informationsschreiben bekommt, könne auf der Webseite von Canal+ die Rückforderung beantragen, schreibt die AK, die auch einen Musterbrief für Betroffene zur Verfügung stellt.
(Quelle: apa)