Geregelt wird das bundesweit harmonisierte Modell, das bisher durch unterschiedliche Landesgesetze (auf Basis einer mittlerweile ausgelaufenen 15a-Vereinbarung) geregelt wurde, in einem Grundsatzgesetz, mit dem der Bund den Bundesländern einen Rahmen und Grundprinzipien für die neue Mindestsicherung vorgibt. Bei der Höhe der monatlichen Mindestsicherung orientieren sich ÖVP und FPÖ am Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz von derzeit 863 Euro. Für einen allein stehenden Mindestsicherungsbezieher gibt es 100 Prozent, für ein Paar zwei Mal 70 Prozent des Richtsatzes bzw. 1.208 Euro.
Vermögenszugriff bei Mindestsicherung
Kritik an den Regierungsplänen zur Mindestsicherung kommt auch aus der SPÖ. Sozialsprecher Josef Muchitsch monierte unter anderem, dass der Vermögenszugriff bei der Mindestsicherung bestehen bleibe. Damit würden in der Zukunft, wenn es keine Notstandshilfe mehr gibt, viele Menschen, die ihren Job verloren haben, in die Mindestsicherung fallen und auf ihr Erspartes, Haus oder Wohnung zugegriffen.
(APA)
(Quelle: apa)