Prozess in Salzburg

Wehrlose Mädchen in Bischofshofen missbraucht: Weitere Haftstrafen

Veröffentlicht: 05. März 2025 18:30 Uhr
Weil sie zwei stark betrunkene Mädchen im Dezember 2023 in Bischofshofen sexuell missbraucht haben sollen, mussten sich acht Jugendliche und junge Männer in Salzburg vor Gericht verantworten. Nun sind die letzten Urteile gesprochen worden, ein Angeklagter wurde zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt, der zweite zu vier Monaten bedingter Haft.

Im Prozess gegen acht Jugendliche und junge Männer, die am 25. Dezember 2023 in Bischofshofen (Pongau) zwei stark betrunkene Mädchen zum Teil schwer sexuell missbraucht haben sollen, sind am späten Mittwochnachmittag am Landesgericht Salzburg die letzten beiden Urteile gesprochen worden. Ein Angeklagter wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, der zweite zu vier Monaten Haft auf Bewährung. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.

Schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Gros der Angeklagten vor allem den schweren sexuellen Missbrauch wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen vorgeworfen. Die Burschen sollen in wechselnder Zusammensetzung an den zwei stark alkoholisierten Mädchen – sie waren zum Tatzeitpunkt 15 und 16 Jahre alt – massive sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Eine der Jugendlichen hatte sturmfrei und zu einer Party bei sich geladen. Nach und nach dürften die Beschuldigten dazugestoßen sein. Sie sollen die Mädchen mit harten Getränken betrunken gemacht und dann ihren wehrlosen Zustand ausgenützt haben.

Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich um Serben, Türken und Österreicher mit Migrationshintergrund. Sie alle waren zum Tatzeitpunkt gerichtlich unbescholten, einige von ihnen wurden aber inzwischen wegen anderer Delikte verurteilt. Zwei von ihnen sollen im Juni 2024 einen 22-jährigen Kosovaren am Bahnhof Bischofshofen mit Tritten und Schlägen lebensgefährlich verletzt haben – und wurden deshalb bereits zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Der älteste Beschuldigte wurde zudem für die Verbreitung von IS-Propaganda schuldig gesprochen.

Haftstrafen schon am ersten Verhandlungstag

Vier Beschuldigte, die sich geständig zeigten, wurden schon am ersten Verhandlungstag zu unbedingten Haftstrafen von 18 bis 24 Monaten verurteilt, ein fünfter zu fünf Monaten Haft auf Bewährung, er wurde nur wegen der sexuellen Abbildung oder Darstellung Minderjähriger verurteilt. Am Montag wurde ein weiterer Angeklagter als Beitragstäter zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Heute wurde der nicht geständige Älteste zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt, der achte Angeklagte erhielt wegen Filmens der Übergriffe vier Monate Bewährungsstrafe.

(Quelle: apa)

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