Einigung fehlt

Weiter Warten auf Sterbehilfe-Regelung

++ THEMENBILD ++ ZU APA0143 VOM 11.4.2021 - Illustration zum Thema Sterbehilfe. Eine große Mehrheit der Bevölkerung ist für einen liberaleren Umgang mit der Sterbehilfe. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INTEGRAL finden acht von zehn Österreichern und Österreicherinnen das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zum assistierten Suizid gut.
Veröffentlicht: 20. Juli 2021 14:02 Uhr
Eine neue Regelung der Sterbehilfe lässt weiter auf sich warten. Der Ball liegt derzeit beim grünen Justizministerium, das einen Gesetzesentwurf erarbeitet.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte ja das Verbot des assistierten Suizids in Österreich aufgehoben, nicht allerdings das der aktiven Sterbehilfe. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte sich dafür ausgesprochen, eine neue Regelung in den Verfassungsrang zu heben. Die Fraktionen zeigen sich verhalten.

Gänzlich neues Gesetz zur Sterbehilfe geplant

Geschieht bis zum Jahresende nichts, ist die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt. Allerdings hat sich die Regierung vorgenommen, die Gesetzesregelung zur Sterbehilfe gänzlich auf neue Beine zu stellen, würden doch andernfalls etliche Fragen offen bleiben. Etwa jene, wer derartige Eingriffe überhaupt durchführen darf. Zur Erörterung der unterschiedlichen Standpunkte hat das Justizministerium ein Dialogforum mit Vertretern aus unterschiedlichen Lebensbereichen abgehalten.

Einigung der Koalitionspartner fehlt

Der Schlussbericht des Dialogforums wurde Ende Juni veröffentlicht. Was noch fehlt ist eine Einigung der Koalitionsparteien ÖVP und Grüne, wie das neue Gesetz aussehen soll. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hatte zwar vor Monaten in Aussicht gestellt, ein Gesetz würde noch vor dem Sommer kommen, gleichzeitig aber den Ball an das zuständige Justizministerium gespielt. Dieses hat noch keinen Gesetzesentwurf präsentiert.

Unabhängig vom Inhalt des neuen Gesetzes wurden in konservativen Kreisen Stimmen laut, die Regelung in den Verfassungsrang zu heben, womit der VfGH diese dann auch nicht aufheben könnte. So etwa die katholische Bischofskonferenz, die das von den Verfassungsrichtern nicht aufgehobene Verbot der "Tötung auf Verlangen" auf diese Weise sichern will. Für Nationalratspräsident Sobotka muss ganz generell die Frage nach der aktiven Sterbehilfe "mit Sicherheit in die Verfassung aufgenommen werden". Unterstützung bekam er dafür von der Präsidentin des ÖVP-Seniorenbunds, Ingrid Korosec.

Verhaltene Reaktionen zu Sterbehilfe

Verhalten gehen die anderen Parteien, die es für die Sicherung einer Zwei-Drittel-Mehrheit braucht, mit der Forderung um. Unzufrieden damit zeigt sich nun Tirols SPÖ-Obmann Georg Dornauer. Er rief angesichts der "konservativen Drohung" die eigene Parteiführung zur Vorsicht auf: "Wenn Sobotka jetzt der Forderung der Bischofskonferenz nachkommt, und eine Verankerung der Thematik im Verfassungsrang fordert, kann das nichts Gutes heißen", sagte er im Gespräch mit der APA. Dornauer befürchtet, dass ein entsprechendes Gesetz so dem VfGH entzogen werden soll, anstatt es verfassungskonform zu gestalten.

Ein klares Nein zur Idee, die Regelung in den Verfassungsrang zu heben, kam am Dienstag von den NEOS. "Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot des assistierten Suizids nicht aufgehoben, damit der Gesetzgeber das neue Gesetz der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs entzieht", sagte deren Sozialsprecher Gerald Loacker. Die Regierung müsse außerdem endlich einen Gesetzesentwurf vorlegen, damit eine breite gesellschaftliche Diskussion über dieses wichtige Thema geführt werden könne.

(Quelle: apa)

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