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Welche Kosten bekommen "Swifties" nach Konzertabsage in Wien zurück?

Der Traum, Taylor Swift live zu erleben, ist für viele Fans nach der Konzertabsage in Wien geplatzt. Bild von der Show am 1. August in Warschau. 
Veröffentlicht: 08. August 2024 09:02 Uhr
Die Absage der drei Wien-Konzerte von Superstar Taylor Swift sorgt bei ihren Fans für bittere Enttäuschung. Auch "Swifties" aus Salzburg wären oder sind womöglich bereits angereist, um ihr Idol live zu sehen. Beim Konsumentenschutz der Salzburger Arbeiterkammer laufen die Telefone heiß. Welche Kosten rückerstattet werden, lest ihr hier.

Nach der Absage der Konzerte des US-Megastars Taylor Swift sind viele Fans nicht nur enttäuscht, sondern fragen sich auch, ob sie das gebuchte Hotel oder das Zugticket deswegen kostenlos stornieren können. Bei der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Salzburg (AK) laufen die Telefone seit heute Früh heiß, berichtet Daniela Gabler auf S24-Anfrage. "Es ist wahnsinnig bitter. Die Leute haben sich seit einem Jahr darauf gefreut. Manche sind den Tränen nahe."

Eine halbwegs gute Nachricht gibt es zumindest, was die Kosten betrifft: Durch die Absage haben Konsumentinnen und Konsumenten Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Die Rückerstattung innerhalb von zehn Tagen hat der Veranstalter bereits gestern Abend angekündigt. Das werde automatisch erfolgen. Bei einem Kauf über ein Kartenbüro rät die AK, dieses zu kontaktieren.

Im konkreten Fall ist die Ursache für die Absage laut Verein für Konsumentenschutzinformation (VKI) ein sogenanntes "Ereignis höherer Gewalt", das nicht aus der Sphäre der Konsumentinnen und Konsumenten stammt, das Risiko dafür trage deshalb der Veranstalter bzw. der Verkäufer des Tickets. Ticketbesitzerinnen und -besitzer haben demnach Anspruch auf die unverzügliche Rückerstattung der Kosten, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Die Rückzahlung erfolgt dabei grundsätzlich auf das Zahlungsmittel, das auch beim Kauf genutzt wurde. Für den Fall, dass sich die Kontodaten seit dem Kauf geändert haben, empfiehlt der VKI, dem Veranstalter/Verkäufer die neuen Kontodaten bekanntzugeben.

Die Pflicht der Rückerstattung gelte auch dann, wenn das Ticket unter Privatpersonen weiterverkauft wurde, sofern nicht anders vereinbart. "Auch hier gibt es - in der Kette - jeweils Ansprüche auf Rückzahlung gegen den unmittelbaren Vertragspartner", also den Verkäufer, hielt VKI-Expertin Petra Leupold gegenüber der APA schriftlich fest. Wenn das Ticket verschenkt wurde, hat grundsätzlich ebenfalls der Käufer Anspruch auf Rückerstattung durch den Veranstalter bzw. Verkäufer. Der Anspruch auf Rückerstattung kann aber auch an die Beschenkte abgetreten werden.

Werden Kosten für Hotel und Anreise rückerstattet?

Anders schaut es aus, wenn Hotel und/oder Anreise als Package gemeinsam mit dem Konzertticket gebucht wurden: "Wurde das Ticket bei einem Veranstalter im Gesamtpaket gemeinsam mit einer anderen Leistung wie Anreise und/oder Hotel gebucht, kann die Reise kostenlos storniert werden, weil die Absage des Konzerts eine Änderung der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung begründet", so die VKI-Expertin. In diesem Fall habe der Reiseveranstalter Konsumentinnen und Konsumenten sämtliche Kosten zu erstatten. Die Arbeiterkammer Oberösterreich und der VKI empfehlen Betroffenen, sich rasch mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen, die Reise unter Verweis auf die Absage des Konzerts zu stornieren und die Rückzahlung des kompletten Reisepreises einzufordern.

Westbahn und ÖBB zeigen sich kulant

Auch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) teilten am Nachmittag mit, die Kosten für nicht genutzte Bahntickets, die direkt bei den ÖBB gekauft wurden, aus Kulanzgründen zu erstatten. Die Rückgabe der Tickets soll demnach unbürokratisch ablaufen: ÖBB-Tickets, die digital erworben wurden und noch innerhalb der üblichen Stornofrist liegen, können die Kund:innen selbst direkt online stornieren. Jene ÖBB-Tickets, bei denen die Stornofrist bereits überschritten ist, können ausschließlich an den Ticketschaltern in den ÖBB-Reisezentren retourniert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Tickets noch nicht in Anspruch genommen wurden sowie der Vorweis eines Konzerttickets bzw. einer Buchungsbestätigung.

Auch die mehrheitlich private Westbahn kommt den Besucherinnen und Besuchern der abgesagten Taylor Swift-Konzerte teilweise entgegen: Wer von der Information Mittwoch spätabends überrascht wurde und daher seine Westbahn-Tickets für die heutige Anreise kurzfristig nicht mehr stornieren konnte, bekomme aus Kulanzgründen eine 100-prozentige Refundierung (inkl. Stornogebühren). "Dazu müssen Sie sich per E-Mail an unser Team unter meinenachricht@westbahn.at inkl. Ticketnummer wenden", so die Westbahn. Das gilt aber nur für Zugtickets am Donnerstag.

Von Freitag bis Sonntag fallen bei der Westbahn die normalen Stornogebühren, wie auf der Website der Westbahn angeführt, an. Man sei bemüht rasch zu reagieren, bitte aber um Geduld, dass dies ein wenig Zeit in Anspruch nehmen werde, hieß es von der Westbahn in einer Aussendung.

Keine große Storno-Welle bei Unterkünften in Wien

Die kurzfristig Absage der Wien-Konzerte von US-Superstar Taylor Swift hat laut Branchenkennern aber zunächst keine große Stornowelle in den Wiener Hotels ausgelöst. "Teilweise sind die Leute ja schon da", sagte der Sprecher der Österreichischen Hoteliervereinigung, Oliver Schenk, zur APA. "Per se ist das kein Stornogrund, weil es keine Reisewarnung oder Ähnliches für Wien oder Österreich gibt." Die Stadt ist dieses Wochenende sehr gut gebucht. "Eine Ausnahme wäre, wenn Hotels 'Packages' angeboten hätten", präzisierte der Branchenvertreter. "Wenn nur die Nächtigung im Hotel gebucht wurde, ist das jetzt per se kein Stornierungsgrund."

"Dass es jetzt viele Stornos gibt, haben wir noch nicht gehört von den Leuten in den Betrieben", berichtete Schenk. Zum Teil gibt es aber intensive Verhandlungen: "Die, die das sind, schauen schon, ob sie eine günstigere Rate bekommen können", so der Vertreter der Hoteliervereinigung. Die generellen Stornobedingungen sind je nach Buchung unterschiedlich vereinbart."Wahrscheinlich haben die Leute in den flexibelsten Raten gebucht, das heißt, wir können das noch gar nicht abschätzen", meinte Schenk mit Blick auf eventuell noch kommende Stornierungen. Derzeit laufen die Drähte angeblich noch nicht heiß.

Falls nur Nächtigungen gebucht wurden, liegt es im Ermessen der Hoteliers, wie sie damit umgehen. "Es sind alle um Lösungen bemüht", betonte Schenk. "Man muss einen guten Zwischenweg bieten." Man könne eventuell anbieten, dass der Gast abreist und später wieder kommt. "Der Hotelier bleibt halt sitzen drauf, weil jetzt verkaufen für morgen wird er das Zimmer nicht mehr."

Bessere Chancen für Swift-Fans mit Gesamtpaketen

Wenn Swift-Fans bei einem Veranstalter ein Gesamtpaket - etwa Ticket plus Anreise oder Ticket plus Hotel - gebucht haben, kann diese Reise laut AK kostenlos storniert werden, weil ein wesentlicher Teil des Arrangements, eben das Konzert, nicht stattfindet. Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter. Betroffene sollten unbedingt mit diesem Kontakt aufnehmen und die Reise aus dem genannten Grund schriftlich stornieren sowie die Rückzahlung des kompletten Reisepreises einfordern.

Kommt der Konzert- oder Reiseveranstalter der Rückzahlungsverpflichtung nicht nach oder habt ihr weitere Fragen, solle man sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer richten.

(Quelle: salzburg24)

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