Riskante Spritztouren

Wenn sich Kinder und Jugendliche ans Steuer setzen

Veröffentlicht: 05. August 2024 14:06 Uhr
Immer wieder kommt es zu Unfällen, wenn Minderjährige ohne Führerschein Auto fahren. Der ÖAMTC blickt auf diese Entwicklung mit Besorgnis. Aber warum setzen sich Kinder und Jugendliche überhaupt ans Steuer und warum ist das so gefährlich? Und welche Strafen drohen ihnen, wenn sie erwischt werden?
SALZBURG24 (alb)

Autofahren bedeutet Freiheit, bringt aber auch große Verantwortung mit sich. Und dieser sind jugendliche Lenker oftmals noch nicht gewachsen, wie der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) am Montag in einer Aussendung erklärt. Immer wieder käme es deshalb zu Unfällen, bei denen Minderjährige ohne gültige Lenkberechtigung am Steuer sitzen. Zuletzt machte etwa ein zehnjähriges Mädchen im grenznahen St. Lorenz bei Mondsee (Bezirk Vöcklabruck) eine Spritztour mit dem Auto ihres Vaters. Die Fahrt endete, als das Fahrzeug gegen eine Hausmauer krachte. Das Mädchen und ihre sieben Jahre alte Schwester wurden schwer verletzt.

Warum setzen sich Kinder und Jugendliche ans Steuer?

Oft seien es jugendliche Freund:innen, die ihre Alterskolleg:innen „anstacheln“ würden, meint Marion Seidenberger, Verkehrspsychologin des ÖAMTC: „Sei es aus Langeweile, Neugier oder aber als 'Mutprobe'.“ Viele Kinder würden das 'Autofahren' auch bereits aus Videospielen kennen und denken, dass das reale 'Fahrerlebnis' nicht viel komplizierter wäre – und überschätzen so ihr Können. „Nicht selten tragen aber auch die Eltern eine Mitschuld am Unfall, wenn sie ihren Nachwuchs zu früh ans Lenkrad eines Fahrzeugs im Straßenverkehr lassen und sie einfach selbst unterrichten wollen“, so Seidenberger.

So viele Unfälle gab es mit minderjährigen Lenkern seit 2017

In den vergangenen sechs Jahren waren neun „sehr junge Lenker:innen“ – das heißt Personen unter 15 Jahren – ohne Lenkberechtigung an Unfällen mit Personenschaden beteiligt. Stark angestiegen sind die Zahlen bei Jugendlichen im Alter von 15 Jahren. Laut ÖAMTC verursachten in dieser Altersgruppe im gleichen Zeitraum bereits 22 Jugendliche ohne Fahrerlaubnis Unfälle mit Personenschaden. Noch höher ist die Zahl dem Verkehrsclub zufolge bei den 16-Jährigen: Hier saßen 48 Personen ohne Fahrerlaubnis bei einem Unfall am Steuer. Den Spitzenwert bei Unfällen mit Personenschaden, die von Minderjährigen ohne Führerschein verursacht wurden, stellen die 17-Jährigen: In dieser Altersgruppe gab es in den letzten sechs Jahren 66 Unfalllenker:innen ohne Fahrerlaubnis. „Man muss bei diesen Zahlen bedenken, dass dies nur jene Unfälle sind, die auch aktenkundig wurden. Die Dunkelziffer bei unerlaubten Fahrten Minderjähriger dürfte noch weitaus höher liegen“, so die ÖAMTC-Verkehrspsychologin.

Mindestalter für Lenkberechtigung laut ÖAMTC-Expertin sinnvoll

Für Marion Seidenberger macht es Sinn, dass ein bestimmtes Alter erreicht sein muss, bevor man sich hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzen darf: „Bevor oder während sie mit der L17-Führerscheinausbildung beginnen können, befinden sich viele Jugendliche noch mitten in der Pubertät.“ In dieser Zeit würden tiefgreifende Veränderungen im Körper stattfinden, vor allem im Gehirn. „Das sollten Eltern unbedingt berücksichtigen, bevor sie ihren Nachwuchs ans Steuer eines Fahrzeugs im Straßenverkehr lassen“, meint Seidenberger. Es sei jedenfalls sinnvoll, das gesetzlich vorgeschriebene Alter abzuwarten, den fahrinteressierten Jugendlichen dies auch klar mitzuteilen und die Ausbildung nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.

Diese Strafen drohen minderjährigen Lenkern ohne „Lappen“

Wenn Kinder und Jugendliche ohne Führerschein unterwegs sind, drohen Verwaltungstrafen von mehreren Hundert Euro. Darüber hinaus kann auch eine mehrjährige Sperre für den Erwerb der Lenkberechtigung sowie ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Wird das Delikt von jüngeren Personen (unter 14 Jahren) begangen, können statt den Jugendlichen deren gesetzliche Vertreter:innen zur Verantwortung gezogen werden (wegen Verletzung der Aufsichtspflicht). Für mögliche Unfallschäden an anderen Fahrzeugen kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des:der Kfz-Besitzer:in (z.B. Eltern) auf. Die Versicherung kann sich unter diesen Umständen aber an den Fahrzeugbesitzer:innen regressieren. Auch das Steckenlassen eines Zündschlüssels kann für die Zulassungsbesitzer:innen versicherungstechnisch unangenehme Konsequenzen haben.

(Quelle: salzburg24)

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